Betrug bei Wohnbeihilfen: Neuerliche Diversion

Im Fall von schwerem Betrug mit Wohnbeihilfen in Wr. Neustadt sind am Freitag neuerlich eine ehemalige SPÖ-Bundesrätin und ein früherer Beamter vor Gericht gestanden. Auch bei diesem Prozess kam es zu einer Diversion.

Bereits im Sommer 2018 mussten sich die Angeklagten in der Causa vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, das Land Niederösterreich um mehr als 200.000 Euro geschädigt zu haben. Konkret sollen sie falsche Darlehensaufstellungen vorgelegt haben, was dazu führte, dass zahlreiche Mieter überhöhte Wohnbeihilfen erhielten. Der Prozess endete damals mit einer Diversion und einer Geldstrafe von insgesamt 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch bei der Diversion von zwei Angeklagten Beschwerde ein - mehr dazu in Diversion in Wohnbeihilfe-Causa aufgehoben (noe.ORF.at; 7.11.2018).

Neben einer ehemaligen SPÖ-Bundesrätin und dem früheren Chef einer stadteigenen Gesellschaft stand beim Prozess im Juli 2018 auch ein ehemaliger SPÖ-Stadtrat vor Gericht. Dieser erklärte sich damals innerhalb der Rechtmittelfrist bereit, neben der verhängten Geldstrafe freiwillig auch 20.000 Euro an das Land Niederösterreich als teilweise Schadenswiedergutmachung zu bezahlen. Seine Diversion wurde von der Staatsanwaltsschaft in weiterer Folge nicht beeinsprucht. Das Verfahren gegen den ehemaligen Stadtrat wurde eingestellt.

Beide Angeklagte räumten Fehler ein

Beim Prozess am Freitag zeigten sich die beiden übrigen Angeklagten reumütig. Sie bekannten sich zwar auch dieses Mal formal nicht schuldig, räumten aber ein, Fehler gemacht zu haben. „Ich stehe nicht an, die Verantwortung zu übernehmen“, sagte etwa der frühere Beamte beim Prozess. Auch die ehemalige Bundesrätin sagte, dass sie im „Rückblick betrachtet einiges anders machen“ würde. „Ich bedaure, den Fehler gemacht zu haben“, so die Angeklagte.

Beide Beschuldigten leisteten noch vor Prozessbeginn ebenfalls jeweils eine freiwillige Zahlung in der Höhe von 20.000 Euro an das Land Niederösterreich. Der Schöffensenat bot daraufhin neuerlich eine Diversion an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Sollte sie keine Beschwerde einlegen, wird das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten eingestellt.

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