Waldhäusl: Asylunterkünfte „bestens geführt“

Im Streit zwischen Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und der Volksanwaltschaft hat Waldhäusl nun betont, dass die Asylunterkünfte „aus Sicht des Landes bestens geführt“ seien. Das kritisierte Heim weist zudem alle Vorwürfe zurück.

Nachdem die Volksanwaltschaft die Asylunterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Greifenstein (Bezirk Tulln) kritisierte, sagte Waldhäusl, dass eine Abschaffung dieser Institution angedacht werden sollte. Später korrigierte er seine Aussage gegenüber noe.ORF.at, dass er keine Abschaffung, sondern eine Reform der Volksanwaltschaft wolle - mehr dazu in Streit zwischen Waldhäusl und Volksanwaltschaft (noe.ORF.at; 18.1.2019).

Am Samstag betonte Waldhäusl in der Diskussion, dass die Asylunterkünfte in Niederösterreich „aus Sicht des Landes bestens geführt“ seien. „Solange ich für Asylagenden die Verantwortung trage, wird es in diesem Bereich keinen Fünf-Sterne-Luxus geben.“ Asyl heiße Schutz auf Zeit. „Sehr gerne stellt Niederösterreich den betroffenen Personen ein Dach über dem Kopf, entsprechende Versorgung und natürlich auch die notwendige Betreuung zur Verfügung. Ich werde allerdings keinesfalls Asyl-Luxusunterkünfte auf Kosten der Steuerzahler betreiben“, teilte Waldhäusl in einer Aussendung mit.

Waldhäusl: Regeln in Hausordnung festgeschrieben

„Die unbegleiteten Minderjährigen sind eben ohne Eltern hier, das Land ist für die Obsorge zuständig. Daher gibt es selbstredend Regeln für Asylquartiere, die in der jeweiligen Hausordnung auch festgeschrieben sind“, so Waldhäusl. Er erinnere sich an die Zeit im Internat, „hier gab es fixe Essenszeiten und auch in allen anderen Bereichen strenge Regeln. Ebenso in späteren Jahren in der Feuerwehrschule.“ Wer bei einem Kuraufenthalts die Regeln verletze, „wird nach Hause geschickt und die nicht unwesentlichen Kosten sind selbst zu tragen“.

Die Österreichische Jungarbeiterbewegung (ÖJAB), die das von der Volksanwaltschaft bemängelte Quartier in Greifenstein betreibt, wies die Kritikpunkte der Expertenkommission erneut zurück. „Die Jugendlichen im ÖJAB-Haus Greifenstein wurden niemals daran gehindert, das Wohnheim zu verlassen, unabhängig von deren Alter. Alleine der Gedanke erscheint uns aufgrund unserer inneren Wertehaltung sowie der zugrundeliegenden Gesetzeslage als absurd“, zeigte sich ÖJAB-Geschäftsführerin Monika Schüssler laut einer Aussendung „fassungslos“.

Heim agiere nach dem Jugendschutzgesetz

Eine detaillierte Hausordnung, welche das Zusammenleben regelt, hänge im Wohnheim aus, wurde mitgeteilt. Man agiere nach dem Jugendschutzgesetz und kontrolliere, ob die Jugendlichen bis spätestens 22.00 Uhr zu Hause sind. Zusätzlich sei es den Bewohnern möglich, auswärts zu übernachten, sofern sie dies rechtzeitig bekanntgeben. In einem Schreiben der Volksanwaltschaft an das Land war die Rede davon gewesen, dass ein Sicherheitsdienst laut Aussagen die Anweisung habe, zumindest die unter 16-Jährigen am Verlassen des Quartiers nach 18.00 Uhr zu hindern.

Zu den laut Volksanwaltschaft festgestellten Mängel beim Personal hieß es seitens des Betreibers, die Hälfte der zwölf Betreuer in der Unterkunft habe eine pädagogische Ausbildung. „Ausnahmslos alle bringen entweder eine Ausbildung im Sozialbereich oder langjährige Arbeitserfahrung in eben demselben oder sogar beides mit.“ Zusätzlich werde ein „vielfältiges Freizeitprogramm“ angeboten.

Zur ebenfalls von der Volksanwaltschaft kritisierten Essenssituation hieß es, neben den drei fixen Mahlzeiten pro Tag würden auf Anfrage ein Nachschlag sowie Snacks angeboten. Sollten Bewohner beim Essen nicht anwesend sein, gebe es Lunchpakete.

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