Bockfließ: Obduktionsergebnis liegt vor

Nach der Bluttat mit drei Toten auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach im Dezember liegt nun das Obduktionsergebnis vor. Das Gutachten gibt laut dem Anwalt des Verdächtigen Auskunft über Reihenfolge und Anzahl der Schüsse.

Peter Philipp, der Verteidiger des Beschuldigten, bestätigte am Samstag einen Bericht des „Kurier“, demzufolge der Obduktionsbericht eingetroffen sei. Der 54-Jährige soll demnach mit einem Schrotgewehr zuerst aus unmittelbarer Nähe einen Schuss auf seinen Bruder, danach einen auf seinen Vater und schließlich zwei bis drei Schüsse auf die Stiefmutter abgegeben haben. „Das ist auch die Reihenfolge, die ich bei der Tatrekonstruktion (am 29. Jänner; Anm.) angenommen habe“, betonte Philipp. Seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde das Vorliegen des gerichtsmedizinischen Gutachtens auf Anfrage nicht bestätigt. Ein Sprecher verwies hinsichtlich näherer Auskünfte auf Montag.

Einmal mehr hielt Philipp fest, dass der Auseinandersetzung ein innerfamiliärer Streit über den Einbau eines Speiseliftes im Anwesen vorangegangen sei. Der Beschuldigte habe bezüglich des Umbaus keinen Konsens mit den zuständigen Behörden finden können.

Keine Erinnerung an Reihenfolge der Tötungen

Der Beschuldigte soll seinen 52-jährigen Bruder, den 92-jährigen Vater und die 87-jährige Stiefmutter am 13. Dezember auf dem Anwesen im Bezirk Mistelbach erschossen haben. Er war geständig. Sein Anwalt Philipp teilte danach mit, dass sich der 54-Jährige nicht an die Reihenfolge der Schussabgaben erinnern könne. Der Beschuldigte habe „äußere und innere“ Geschwülste, die für eine gewisse Verwirrtheit in Stresssituationen sorgen - Philipp plädierte auf unzurechnungsfähig - mehr dazu in Bluttat: Täter laut Anwalt „unzurechnungsfähig“ (noe.ORF.at; 14.12.2018).

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