Karfreitag: Mödling gibt allen Mitarbeitern frei

In Mödling werden künftig alle Mitarbeiter der Stadt am Karfreitag freihaben. Am Wochenende hatte der Bürgermeister noch angekündigt, den Evangelischen einen Sonderurlaub zu geben. Laut Gemeindeaufsicht ist das auch möglich.

Laut Bürgermeister Hans Stefan Hintner (ÖVP) habe sich die Volkspartei gemeinsam mit dem Koalitionspartner, den Grünen, auf einen freien Tag für alle Mitarbeiter geeinigt. Beschlossen werden soll das im Rahmen der nächsten zweitägigen Gemeinderatssitzung, die am Freitag und Samstag stattfindet. „Es geht um Respekt“, betonte der Stadtchef erneut.

Am Samstag hatte der Mödlinger Bürgermeister noch mit seinem Vorschlag, protestantischen Mitarbeitern Sonderurlaub zu geben, aufhorchen lassen - mehr dazu in Karfreitag: Mödling gibt Evangelischen frei (noe.ORF.at; 2.3.2019). Damit löste er große Aufregung aus, immerhin wich Hintner damit von der Parteilinie ab. Die Bundespartei kommentierte die Ankündigung mit dem Hinweis, dass das gleichheitswidrig wäre.

Sonderurlaub bis zu acht Tagen

Rechtlich ist ein Sonderurlaub für Gemeindemitarbeiter am Karfreitag aber möglich, bestätigte Johannes Landsteiner, Jurist bei der Gemeindeaufsicht. Laut Gesetz ist „der Bürgermeister ermächtigt, Sonderurlaub bis zu maximal acht Tagen pro Jahr zu gewähren. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass hier ein Bürgermeister Sonderurlaub gewährt.“ Notwendig ist dafür nur ein Ansuchen des Mitarbeiters. Auch ein freier Tag für alle Mitarbeiter sei erlaubt.

Ob ein Sonderurlaub aus religiösen Gründen allerdings dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, ist noch nicht geklärt, erklärte Landsteiner. Weil es dazu bisher noch keine Klage gab, könnte diese Frage wieder bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen.

Riedl: Bürgermeister haben Vorbildrolle

Der Gemeindebund will den Bürgermeistern zur Karfreitag-Regelung keine Empfehlung geben. Präsident Alfred Riedl (ÖVP), Bürgermeister aus Grafenwörth (Bezirk Tulln), meinte, dass man „über die Karfreitag-Lösung politisch zwar anderer Meinung sein kann“. Die Bürgermeister „haben in dieser Frage aber eine besondere Vorbildrolle“ und „dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Gemeindebediensteten mehr Privilegien als die Gemeindebürger haben“, betonte Riedl.

Der Vorsitzende des Städtebunds und Bürgermeister von St. Pölten, Matthias Stadler (SPÖ), machte zudem darauf aufmerksam, dass der Landtag für die vom Bund beschlossene neue Karfreitag-Regelung auch noch das Dienstrecht für Gemeinde- und Landesbedienstete ändern muss: „Ich bin gespannt, ob man das noch vor dem Karfreitag ändert. Erst dann müssten wir uns darauf einstellen, sonst ist der Karfreitag für die Evangelischen und Altkatholischen frei, so wie in den letzten Jahren.“ In diesem Fall hätte der Gesetzgeber „ein Jahr Zeit, sich eine vernünftige Regelung zu überlegen, die nicht provoziert“, meinte Stadler.

Landtag soll neues Dienstrecht beschließen

Im Amt der Landesregierung rechnet man jedoch mit einer raschen Entscheidung. Schon in der nächsten Landtagssitzung in zwei Wochen soll dazu ein Antrag eingebracht werden. Das Land werde sich dabei an der neuen Regelung für Bundesbedienstete orientieren, womit der bisherige Feiertag für Evangelische künftig gestrichen wird. Ob es dann - wie bisher - einen generellen halben freien Tag für alle Landes- und Gemeindebediensteten gibt, sei aber noch offen.

Stefan Sailer, noe.ORF.at

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