Nach Hochwasser: Klosterneuburg geht zum OGH
Die Schäden nach dem Jahrhunderthochwasser 2013 waren enorm. Vor allem beim Strombad in Kritzendorf hatte man mit riesigen Mengen an Schlamm zu kämpfen. Konkret war damals von 152.000 Tonnen an Schlamm die Rede, die nur mithilfe von hunderten Helfern der Feuerwehr sowie des Bundesheeres beseitigt werden konnten. Die Schuld an den großen Schlammmengen sieht man in Klosterneuburg beim Verbund. Als Betreiber des Kraftwerkes Greifenstein hätte der Verbund den Pegel der Donau früher senken können, wodurch das Schlammaufkommen deutlich geringer gewesen wäre, so das Argument. Eine entsprechende Klage wurde im Vorjahr allerdings in erster Instanz abgewiesen.
Stadtgemeinde Klosterneuburg / SchuhE
Nachdem nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien der Berufung im Verfahren gegen die Verbund Hydro Power GmbH nicht Folge gegeben hatte, sprach sich der Gemeinderat laut einer Aussendung der Stadtgemeinde Klosterneuburg in einer kurzfristig einberufenen Sitzung dafür aus, in die nächste Instanz zu gehen. „Somit wird die Stadtgemeinde beim Obersten Gerichtshof außerordentliche Revision erheben“, heißt es in der Aussendung. Beauftragt ist die Rechtsanwaltskanzlei Knoetzl, Haugeneder und Netal. Sie vertritt Klosterneuburg in der Causa seit Oktober 2018.
„Bemühen uns um ein höchstgerichtliches Urteil“
„Wir bemühen uns im Sinne der Bewohner des Strombads um ein höchstgerichtliches Urteil. Es geht darum, Rechtssicherheit herzustellen, die für alle Betroffenen eine Orientierungshilfe bietet“, betonte Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) in der Aussendung. Er erinnert an den „Ausnahmezustand“ im Jahr 2013. „Meterhoch lagerte sich Schlamm ab, der nur mit großem Aufwand und dank der Mithilfe des Bundesheeres beseitigt werden konnte. Aber auch in den Badesiedlungen im Strandbad und dem restlichen Augebiet gab es Schäden.“
Stadtgemeinde Klosterneuburg / SchuhE
Klage auf eine halbe Million Euro
Am 11. April 2014 beschloss der Gemeinderat die gerichtliche Geltendmachung von Ersatzansprüchen hinsichtlich der durch das Hochwasser im Juni 2013 entstandenen Schäden. Die eingeklagte Summe von rund einer halben Million Euro umfasst sämtliche Schlammbeseitigungskosten im Strombad Kritzendorf, Strandbad Klosterneuburg sowie auf öffentlichen Flächen.
Mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 24. September 2018 wurde die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Am 23. Oktober beschloss der Gemeinderat, gegen dieses Urteil Berufung zu erheben. Mit Entscheidung vom 22. Februar 2019 gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung keine Folge.
„Wir bedauern, dass die Stadtgemeinde Klosterneuburg diesen Schritt gewählt hat“, so Verbund-Pressesprecher Florian Seidl auf Nachfrage gegenüber noe.ORF.at. „Wir fühlen uns aber durch die Gutachten der Experten im Laufe des bisherigen Verfahrens bestätigt“, so Seidl.
Links:
- Klage wegen Hochwasserschlamms (noe.ORF.at; 30.5.2014)
- Hochwasser: Schäden werden sichtbar (noe.ORF.at; 7.6.2013)
- Schlamm nach Hochwasser bis zu zwei Meter hoch (noe.ORF.at; 10.6.2013)
- Kritzendorf: Bewohner wollen bleiben (noe.ORF.at; 18.6.2013)
- Aufräumen in Klosterneuburg beendet (noe.ORF.at; 21.6.2013)