Illegale Müllsammler stellen „Kaufvertrag“ aus

In Niederösterreich sind illegale Müllsammler unterwegs, die mithilfe von Flugzetteln oder „Kaufverträgen“ dazu auffordern, alte Gegenstände zur Abholung bereitzustellen. Damit macht man sich aber strafbar, warnen die Abfallverbände.

Erst vergangenen Samstag teilten illegale Müllsammler aus Polen im Bezirk Hollabrunn Flugzettel mit einem beiliegenden „Kaufvertrag“ aus. Mit einer Unterschrift gibt man die Zustimmung, dass der Gegenstand um einen „Kaufpreis“ von null Euro den Müllsammlern überlassen wird.

Besonders beliebt sind bei den meist aus Osteuropa stammenden Sammlern Metalle oder technische Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Computer und Bohrmaschinen. Nach Angaben der Niederösterreichischen Umweltverbände würden die Geräte meist ins Ausland gebracht. Den Sammlern gehe es vor allem um die wertvollen Rohstoffe wie Kupfer oder Eisen, die sich in den ausrangierten Geräten befinden und die anschließend ausgebaut und verkauft würden.

Strafe von mehr als 40.000 Euro droht

Laut Abfallwirtschaftsgesetz müssen Abfälle allerdings zu befugten Sammlern oder Abfallhändlern gebracht werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz machen sich nicht nur die Sammler strafbar, sondern auch jene, die ihnen den Müll überlassen.

Bei gefährlichen Abfällen wie zum Beispiel Kraftstoff oder auch Ölen drohen Geldstrafen von 850 Euro bis 41.200 Euro. Bei ungefährlichen Abfällen wie Kartonagen kann eine Geldstrafe von 450 Euro bis 8.400 Euro verhängt werden. Einerseits ist mit der Weitergabe des Mülls eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht gewährleistet, andererseits gehen damit viele wertvolle Rohstoffe für eine Wiederverwertung verloren.

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