Fall Kührer: Wiederaufnahme erneut abgewiesen

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Julia Kührer ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Das Landesgericht Korneuburg gab diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien am Dienstag bekannt.

Im September 2013 hatte ein Geschworenensenat in Korneuburg den damals 51-jährigen Wiener Michael K. in einem Indizienprozess des Mordes an der 2006 verschwundenen 16-Jährigen aus Pulkau im Weinviertel schuldig gesprochen. Die verhängte lebenslange Haft wurde dann auf 20 Jahre herabgesetzt. Auf dem Grundstück des verurteilten ehemaligen Videothekbesitzers waren 2011 die sterblichen Überreste der Schülerin entdeckt worden. Die Todesursache ließ sich nicht mehr eruieren.

Neues Gutachten vorgelegt

Der jetzige Anwalt des Mannes legte dem Dreirichtersenat des Landesgerichts Korneuburg, der eine Verfahrenswiederaufnahme prüfte, im Dezember 2017 ein neues Gutachten vor. Darin hieß es, dass das Mädchen an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein könnte. Der damalige Gerichtssachverständige hatte eine letale Überdosis ausgeschlossen. Zudem wurde die Wiederaufnahme gefordert, da sich laut Anwalt Wolfgang Blaschitz seit der Verurteilung etliche Zeugen gemeldet hätten, die den Fall in ein anderes Licht stellen würden - mehr dazu in Fall Kührer: Wiederaufnahme abgewiesen (noe.ORF.at; 9.7.2018).

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Kührer wurde im Juli 2018 in erster Instanz abgewiesen. Danach reichte Blaschitz eine Beschwerde beim OLG Wien ein, um den Beschluss zu bekämpfen. Am Dienstag wurde nun mitgeteilt, dass sich das OLG Wien dem Erstgericht in Korneuburg anschließt und der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens erneut abgewiesen wurde.

Zeugen konnten zum Thema nicht aussagen

Begründet wurde die Abweisung des Antrags damit, dass die angeführten Zeugen „das unter Beweis zu stellende Thema nicht aussagen können“. Nur eine Zeugin könnte unmittelbare Wahrnehmungen gehabt haben. Im Verfahren um die Wiederaufnahme wurde behauptet, dass es eine neue Zeugin gebe, die damals in der angeblich Drogen konsumierenden Clique um Kührers Ex-Freund in Pulkau dabei gewesen sein soll. Sie soll gehört haben, dass der Ex-Freund nach dem Verschwinden der Schülerin gesagt hätte, so etwas wie mit Julia dürfe nicht noch einmal passieren. Nun gab die Zeugin aber an, derartige Wahrnehmungen nie gemacht zu haben.

Kritik beruhe auf „Spekulationen und Hypothesen“

In Bezug auf das Gutachten hieß es in der Aussendung des Landesgerichts Korneuburg, dass dieses weder einen neuen Befund noch eine neue Technologie zum Nachweis von Methamphetamin dargelegt habe, die zu einem für den Wiederaufnahmewerber vorteilhafteren Ergebnis führen könnte - mangelnde Schlüssigkeit des gerichtlichen Sachverständigengutachtens sei ebenfalls nicht behauptet worden. „Die geäußerte Kritik der (Privat-)Sachverständigen beruhe einzig auf Spekulationen und Hypothesen zu Abbaubarkeit und Nachweisbarkeit von Methamphetamin einerseits sowie zur letalen Dosis von Methamphetamin bzw. dessen Wechselwirkung mit anderen psychoaktiven Substanzen“, wurde mitgeteilt.

Ausgeführt wurde in der Aussendung zudem, dass im Rahmen der Prüfung „keine einzige Aussage zutage gefördert worden sei“, nach der der Ex-Freund „tatsächlich zugestanden habe, den ‚Drogentod‘ Julia Kührers verschuldet oder diesen zumindest wahrgenommen zu haben, womit die dem Urteil zugrunde liegende Todesursache eines gewaltsamen Ablebens von Julia Kührer hypothetisch anders beurteilt werden könnte“. Konkret ergebe sich der behauptete „Drogentod“ weder aus den „erheblich widersprüchlichen Angaben“ eines Zeugen noch aus der Kette der „Hörensagen-Zeugen“.

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