Land beschloss Sicherheitsdienst für Asylheime

In Asylquartieren des Landes darf nun über Nacht ein eigener Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Für die Maßnahme, von der bis zu vier Heime profitieren sollen, stellt das Land 600.000 Euro bereit. Die SPÖ kritisiert die Entscheidung heftig.

Zwischen 17.00 Uhr abends und 8.00 Uhr in der Früh kann ab sofort ein Sicherheitsdienst für die notwendige Ordnung sorgen, konkretisiert Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) den Beschluss. Die Maßnahme wurde am Dienstag bei der Sitzung der Landesregierung beschlossen. Laut Waldhäusl gehe es dabei sowohl um die Sicherheit der Bevölkerung als auch um jene in den Häusern selbst: „Mehr Sicherheit und Qualität in den Asylunterkünften haben für mich Priorität."

Das Securitypersonal darf unter anderem ortsfremde Personen wegweisen oder soll präventiv vor Einbrüchen, Diebstählen und Sabotageakten schützen. Außerdem sollen die Mitarbeiter sicherstellen, dass die Nachtruhe und Hausordnung - also auch die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr - eingehalten werden. Im Asylquartier in Greifenstein (Bezirk Tulln), das Waldhäusl als Vorzeigeprojekt bezeichnet, werde dieses Modell schon vorgelebt, heißt es. Das beschlossene Budget ermöglicht die Maßnahme nun in bis zu vier Heimen gleichzeitig, maximal für ein Jahr.

SPÖ: „Sorgloser Umgang mit Steuergeld“

„Die Gewährleistung der Sicherheit ist ein zentrales Bedürfnis unserer Landsleute“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Kritik kommt hingegen von den SPÖ-Regierungsmitgliedern. Konkret kritisieren sie, warum 600.000 Euro für eine Maßnahme zur Verfügung gestellt werden, die durch den Vertrag mit den Quartierbetreibern bereits gewährleistet sein müsse. Der „sorglose Umgang mit Steuergeld von Schwarz und Blau“ manifestiere sich dadurch einmal mehr, schreibt die SPÖ in einer Aussendung.

Waldhäusl betont, dass die Sicherheitsrichtlinie ein Bestandteil des neuen Asyl-Maßnahmenplans sei, der auch von der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft als richtig und wichtig bewertet worden sei. Deren Leiterin, Gabriela Peterschofsky-Orange, kontert, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Maßnahmenplan zwar ihre kinderrechtlichen Erfahrungen eingebracht habe, aber „wie das jetzt umgesetzt wird, ist alleine die Entscheidung des Landesrates“. Zudem müsse man nun prüfen, ob diese Maßnahmen auch den Kinderrechten entsprechen, sagt Peterschofsky-Orange.

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