Doch kein Schutz für Synagoge Gänserndorf
Bereits im Jahr 2014 hatte die Gemeinde Gänserndorf für das baufällige Gebäude einen Abbruchbescheid vorgelegt. Im Herbst 2018 gingen die Wogen allerdings hoch - sogar Bundespräsident Van der Bellen schaltete sich ein und beauftragte das Bundesdenkmalamt mit einer Prüfung. Das Ergebnis: Die ehemalige Synagoge wurde tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt, ein Abbruch des Gebäudes wurde dadurch verhindert.
Der Fall wanderte weiter zum Bundesverwaltungsgericht, das den Schutz jetzt aufhob. Geklärt dürfte der Fall damit aber immer noch nicht sein, denn kaum war der Schutzstatus aufgehoben, stellte das Bundesdenkmalamt laut Bürgermeister Rene Lobner (ÖVP) das Gebäude erneut unter Schutz, um eine bauhistorische Überprüfung vornehmen zu lassen.
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Dennoch fühlt sich Lobner durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das den Denkmalschutz aufgehoben hatte, bestätigt. Das Gebäude sei demnach desolat und die Begründung für den Schutz nicht nachvollziehbar.
Entscheidung lässt weiterhin auf sich warten
Bis zu einem etwaigen Abbruch der Synagoge dürften jedenfalls noch Monate vergehen, denn erst gelte es die Ergebnisse der bauhistorischen Untersuchung abzuwarten. Sollte diese „unerwarteter Weise neue Aspekte bringen, die einem Abbruch widersprechen würden“, werde Lobner vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen, kündigte dieser an.
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Nach dem jetzigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt sich der Gänserndorfer Bürgermeister gegenüber noe.ORF.at aber zuversichtlich, dass einem Abbruch der Synagoge nichts im Wege stehen werde. Unabhängig des Ausgangs wolle er aber sensibel mit dem Thema umgehen, sagt er. Mit der israelitischen Kultusgemeinde werde bereits an einer gemeinsamen Lösung für einen neuen Ort des Gedenkens gearbeitet, „mit der alle Seiten und Beteiligten gut leben können“, so Lobner.
Links:
- Denkmalschutz für ehemalige Synagoge bestätigt (noe.ORF.at; 12.11.2018)
- Ehemalige Synagoge soll Parkplatz weichen (9.7.2018)