21-Jähriger wird nach Raubüberfall eingewiesen

Nach einem Raubüberfall in St. Pölten ist ein 21-Jähriger am Dienstag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann soll zwei Frauen in ihrer Wohnung überfallen und schwer misshandelt haben.

Der Slowake hatte sich der Staatsanwaltschaft zufolge im Juli 2018 in St. Pölten Zutritt zu einem Kellerabteil verschafft und war daraufhin in die unversperrte Wohnung eingedrungen. Die 53-Jährige soll ihn zur Rede gestellt haben, daraufhin sei der junge Mann „ausgezuckt“ und massiv gewalttätig geworden, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Als die 79-jährige Mutter ins Wohnzimmer kam, soll der Mann die Pensionistin zusammengeschlagen und ihr den Lendenwirbel gebrochen haben.

Mit einem Messer, das er aus einer Schublade genommen hatte, soll der Mann die beiden Opfer dann mit dem Umbringen bedroht haben. Außerdem habe er laut Anklage die 53-Jährige auf einem Sessel gefesselt. Beim Prozess am Dienstag sprach der Richter von einem „extremen Martyrium“ der beiden Frauen. Sie habe sich gedacht, das nicht zu überleben, schilderte die Pensionistin im Video der kontradiktorischen Einvernahme.

Laut Staatsanwältin soll der Mann auch versucht haben, die Tochter zu vergewaltigen. Der 53-Jährigen gelang es aber, das durch heftige Gegenwehr zu verhindern. Der Mann erbeutete schließlich mehrere Wertgegenstände und flüchtete. Die beiden Frauen verständigten draufhin Polizei und Feuerwehr.

Täter leidet an paranoider Schizophrenie

Der Angeklagte wurde wenige Tage nach dem Überfall in einem Hotel in Salzburg erwischt. Dabei wurden wegen der Gegenwehr des 21-Jährigen auch zwei Polizisten verletzt. Beim Prozess sagte er aus: „Ich wollte ihnen nicht wehtun und sie vergewaltigen, aber ich war nervös.“ Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Werner Brosch leidet der junge Mann an paranoider Schizophrenie. Die „schwere psychische Störung“ war demnach kausal für die Taten. Die Krankheitsprognose für den jungen Mann sei trotz Medikation eher ungünstig. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Einweisung seien erfüllt.

Der Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wären ihm schwerer Raub, versuchte Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung zuzurechnen gewesen. Die Entscheidung des Landesgerichts St. Pölten ist rechtskräftig.