Regierung präsentierte Regeln für Almbesucher

Nach dem Urteil rund um eine tödliche Kuh-Attacke in Tirol hat die Bundesregierung nun Verhaltensregeln für Almbesucher präsentiert. Die geplante Gesetzesänderung zu Tierhalter-Haftung betrifft in Niederösterreich 800 Betriebe.

Man sollte den Kontakt zum Weidevieh vermeiden, die Tiere nicht füttern und Wanderwege auf Almen und Weiden möglichst nicht verlassen - all das ist in den Verhaltensregeln für Almbesucher enthalten. Hunde sollte man demnach an der Leine führen, wenn aber der Angriff einer Kuh abzusehen ist, sollte man den Hund sofort ableinen.

Gesetzlich bindend sind diese Empfehlungen nicht, heißt es aus dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Im Falle einer Gerichtsverhandlung „können sich Richter jedoch darauf beziehen“, sagte Sprecher Daniel Kosak am Dienstag gegenüber noe.ORF.at.

Gesetzesänderung vorgelegt

Um Rechtssicherheit für Landwirte herzustellen, wurde eine Gesetzesänderung zur Tierhalterhaftung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vorgelegt. Bisher gab es bei Fragen der Haftung zwei Möglichkeiten: Ein Tierhalter war entweder schuldig - oder nicht. Mit dem geplanten Gesetzeszusatz soll künftig auch eine Abwägung möglich sein.

Dabei soll die Eigenverantwortung der Almbesucher betont werden - mehr dazu in Nach Kuh-Urteil: Regierung will Eigenverantwortung stärken (news.orf.at; 11.3.2019). Diese sollen künftig die Verantwortung dafür tragen, Verhaltensregeln zu befolgen, während Landwirte schadlos gehalten werden sollen, wenn sie bundesweite Almstandards einhalten. Die Gesetzesänderung befindet sich derzeit in Begutachtung und soll laut Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ehestmöglich beschlossen werden.

Empfehlungen für Weideviehhalter

In Niederösterreich gibt es 800 Betriebe auf in Summe 111 Almen und Gemeinschaftsweiden. Neue Verpflichtungen gibt es für sie nicht, Empfehlungen aber schon: So sollen etwa an markanten Stellen Hinweistafeln aufgestellt werden, die auf die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher hinweisen. Das Einzäunen von Almflächen sei demnach „normalerweise nicht erforderlich“.

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