Kaum Interesse an „persönlichem Karfreitag“

Der Karfreitag kann seit heuer als „persönlicher Feiertag“ geltend gemacht werden, dafür muss aber ein Urlaubstag verbraucht werden. Das Interesse daran ist gering, einige Gemeinden geben ihren Mitarbeitern aber frei.

Die Gemeindeämter bleiben am Freitag unter anderem in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling), Mödling und Ybbs an der Donau (Bezirk Melk) geschlossen. In Wiener Neudorf (Bezirk Mödling) fand man eine eigene Lösung. Der Karfreitag bleibt regulärer Arbeitstag, die Mitarbeiter erhalten aber dafür einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr. In Trumau (Bezirk Baden) haben die Gemeindemitarbeiter schon seit einigen Jahren am Karfreitag frei.

Auswirkungen in Unternehmen gering

In den Unternehmen in Niederösterreich haben die Mitarbeiter kaum Interesse am „persönlichen Feiertag“. Beim Autozulieferer ZKW mit Sitz in Wieselburg (Bezirk Scheibbs) wird er von 14 von 3.000 Mitarbeitern in Anspruch genommen. Beim Gewürzhersteller Kotanyi mit Sitz in Wolkersdorf (Bezirk Mistelbach) hat kein einziger der 300 Mitarbeiter einen „persönlichen Feiertag“ beantragt.

Beim Fertighaushersteller ELK mit Sitz in Schrems (Bezirk Gmünd) gebe es eine geringe Anzahl der 700 Mitarbeiter, die am Vormittag in die Kirche gehen und am Nachmittag arbeiten, heißt es auf Anfrage von noe.ORF.at. Bei der Constantia Patz in Natschbach-Loipersbach(Bezirk Neunkirchen) hätte nur „eine Handvoll der 370 Mitarbeiter“ den „persönlichen Feiertag“ beantragt. Bei der Unternehmensgruppe Umdasch mit Sitz in Amstetten sind es laut der Tageszeitung „Kurier“ zwei von 2.000 Mitarbeitern. Der Lebensmittelkonzern REWE International AG mit Sitz in Wiener Neudorf (Bezirk Mödling) spricht von „keinen auffälligen Häufungen zur Nutzung des Karfreitags als persönlichen Feiertag“.

Keine Beschwerden gab es bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ). Im Vorfeld habe es aber viele Anrufe gegeben, sagt Pressereferentin Carina Karas: „Da ging es darum, wie man den persönlichen Feiertag allgemein beantragt und wie das abläuft.“ In einer Aussendung am Donnerstag fordert AKNÖ-Präsident Markus Wieser, den Karfreitag zum freien Tag für alle zu erklären.

Evangelische Kirche bereitet Beschwerde vor

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde der für Protestanten und Altkatholiken geltende Feiertag gestrichen. Die ÖVP-FPÖ-Regierung einigte sich darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattdessen einen „persönlichen Feiertag“ aus dem Urlaubskontingent beanspruchen dürfen. Dieser Tag kann beliebig gewählt werden. Die Evangelische Kirche kündigte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an. Der evangelische Bischof Michael Bünker fürchtet um die öffentliche Religionsausübung, die „radikal individualisiert und privatisiert“ werde. Er fordert einen zusätzlichen, flexibel einsetzbaren Feiertag.

Heuer musste man für einen arbeitsfreien Karfreitag bis 5. April den „persönlichen Feiertag“ beim Arbeitgeber melden. Künftig muss er allerdings drei Monate im Voraus schriftlich bekannt gegeben werden. Sollte der Arbeitnehmer „auf Ersuchen des Arbeitgebers“ trotzdem an diesem Tag arbeiten, steht ihm das Feiertagsentgelt - das doppelte Gehalt - zu, ohne dass dafür der Urlaubstag verfällt.

Nina Pöchhacker, noe.ORF.at

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