Ex-Partnerin erstochen: Anklage liegt vor

Im Fall eines 42-Jährigen, der seine Ex-Partnerin in Krumbach (Bezirk Wr. Neustadt) erstochen haben soll, liegt die Anklage vor. Wegen Rückfallgefahr wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Dem Mann wird vorgeworfen, seiner 50-jährigen Ex-Parnterin 15 Messerstiche zugefügt zu haben. Er soll ihr am Abend des 9. Jänner vor ihrem Wohnhaus aufgelauert haben. Als die 50-Jährige heimkehrte, soll er sie in der Garage mit einem Outdoor-Messer attackiert haben. Der Großteil der Stiche traf das Opfer am Rücken - mehr dazu in Mord in Krumbach: 50-Jährige erstochen (noe.ORF.at; 9.1.2019).

Der 42-Jährige muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Mann soll mit 1,85 Promille mittelstark alkoholisiert, jedoch laut Gutachten zurechnungsfähig gewesen sein. Er gab zu, dem Opfer mehrere Messerstiche zugefügt zu haben, kann sich jedoch laut seinen Angaben nicht an die Details erinnern. Von einem Teil der Tat existiert eine Kameraaufzeichnung.

42-Jähriger soll seine Umgebung terrorisiert haben

Der Beschuldigte soll seine Umgebung terrorisiert haben, wie auch der „Kurier“ am Freitag online berichtete. Das spätere Opfer soll die seit 2011 dauernde Beziehung im Mai 2017 beendet haben. Im August 2018 schickte der Verdächtige laut Anklage seiner Ex-Partnerin den Link zum Zitat eines Bibelverses (Ezechiel 25:17), der auch im Film „Pulp Fiction“ von Hauptdarsteller Samuel L. Jackson in der Rolle des Killers Jules Winnfield zitiert wird, bevor dieser seine Opfer erschießt: „Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe.“

Der Schwägerin der 50-Jährigen sendete der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft zufolge im Dezember 2018 einen Clip aus einem Rambo-Film. Dieser zeigt, wie der Hauptdarsteller einem Kontrahenten ein Messer an die Kehle setzt. Der Mann soll durch Stalking-Handlungen nach Beendigung von Beziehungen aufgefallen sein. Wegen beharrlicher Verfolgung einer anderen Ex-Partnerin und Körperverletzung wurde er jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.

Verteidiger will Einweisung verhindern

Laut einem Gutachten leidet der Beschuldigte an einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und emotional-instabilen Anteilen. Mit großer Wahrscheinlichkeit bestehe die Gefahr weiterer Taten mit schweren Folgen bis hin zu Morddelikten vor allem im partnerschaftlichen Bereich. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt beantragte daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz wolle dies unbedingt verhindern, berichtete der „Kurier“.

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