Biomasse: Massive Kritik an Novelle

Die Ökostromnovelle soll Biomasseanlagen vor dem Aus retten. Da etliche Betriebe aber den neu vorgeschriebenen Brennstoffnutzungsgrad von 60 Prozent nicht erreichen, droht gerade dadurch die Schließung. Betreiber üben Kritik.

Am Donnerstag soll im Nationalrat das Förderungsgesetz für Biomasse beschlossen werden. Doch auch mit dieser Novelle können nicht alle Betriebe in ihrer derzeitigen Form weitergeführt werden. Kraftwerke sollen die Förderung erst erhalten, wenn sie einen sogenannten Brennstoffnutzungsgrad von 60 Prozent schaffen - diese Vorgabe erreichen viele kleine Biomasseanlagen nicht. Mindestens sieben Anlagen in Niederösterreich können dann nicht in ihrer derzeitigen Form weitergeführt werden, heißt es von der Interessensgemeinschaft Holzkraft.

In Niederösterreich zählen dazu etwa jene in Gmünd, Ernsthofen oder Ennsdorf bei Enns (beide Bezirk Amstetten). In Ernsthofen plant der Betreiber EVN, von Holz auf Erdgas umzusteigen. „Auf die Kunden hat das keine Auswirkungen. Der ökologische Aspekt ist natürlich ein anderer“, sagt EVN-Sprecher Stefan Zach gegenüber noe.ORF.at.

Anlagen nehmen keine Holzlieferungen mehr an

Die beiden anderen Anlagen der EVN in Mödling und Baden erreichen den neu vorgesehenen Brennstoffnutzungsgrad von 60 Prozent. Bei vielen kleineren Betrieben ist das nicht der Fall: In Ennsdorf spricht Betreiber Johann Glöckl davon, dass das Gesetz zwar „gut gemeint ist, aber so können wir nicht überleben“. Glöckl verheizt in seinem Werk täglich 1.000 Kubikmeter Holz. Jetzt nimmt er - so wie die EVN in Ernsthofen - bereits keine Holzlieferungen mehr an.

Im Winter gebe es viele Abnehmer bei Fernwärme, wodurch in diesem Zeitraum die 60 Prozent leicht erreicht werden könnten. „Im Sommer sieht das anders aus. Über das Jahr gesehen sind diese 60 Prozent unmöglich“, sagt Glöckl. Biomasseanlagen, die Fernwärme und Ökostrom produzieren, seien auch unter anderen gesetzlichen Bedingungen gebaut worden und technisch nicht auf diese Vorgabe ausgerichtet. Aus diesem Grund stellt auch das Werk der BIOMA Energie AG in Gmünd die Produktion von Ökostrom mit Ende Juni ein.

Bei einem Biomasseheizwerk wird als Brennstoff Biomasse eingesetzt - hier Holzschnitzel.

ORF

Holzschnitzel werden als Brennstoff eingesetzt.

Betreiber können nicht zum Marktpreis produzieren

Neben dem zu hohen Nutzungsgrad kritisiert Johann Glöckl auch die Änderungen bei den Tarifen: „Mit der alten Regelung haben wir 150 Euro pro Megawattstunde bekommen. Für eine Megawattstunde Ökostrom brauchen wir zirka eine Tonne Holz - diese Tonne kostet schon 90 Euro. Wenn man dann noch Personalkosten und mehr dazurechnet, ist sich das mit 150 Euro knapp ausgegangen“. Es sei nicht möglich, beim derzeitigen Strommarktpreis von etwa 50 bis 60 Euro Ökostrom ohne Förderungen zu erzeugen. Das neue Gesetz lagert die Regelung der Tarife jetzt zu den Ländern aus.

In Niederösterreich beträgt der Anteil der Biomasse am gesamten Ökostrom sechs Prozent. Die Novelle ist bereits der zweite Versuch, die Förderungen für Biomasseanlagen zu regeln. Beim ersten Mal verschaffte die SPÖ den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Bundesrat nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit. Mit der neuen einfachgesetzlichen Regelung ist das nicht mehr nötig.

Kritik: „Wir verlieren erneuerbaren Strom“

In der neuen Regierungsvorlage sind alle Biomasseanlagen inbegriffen, deren Förderungen zwischen 2017 und 2019 auslaufen. In Niederösterreich betrifft das 14 Anlagen, von denen die Hälfte trotz neuer Regelung nicht weitergeführt werden könnte, heißt es von der Interessensgemeinschaft Holzkraft (IG Holzkraft). Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft, fordert eine Änderung beim Nutzungsgrad von 60 Prozent: „Wenn das kommt, dann haben wir Anlagen, die eigentlich Ökostrom herstellen können, aber es wegen dieser Vorgabe nicht mehr machen. Dann verlieren wir erneuerbaren Strom“, so Kirchmeier.

Wenn das Gesetz in seiner derzeitigen Form beschlossen wird, plant Johann Glöckl in seinem Werk nur mehr Fernwärme zu produzieren und die Stromproduktion einzustellen. Sechs Mitarbeiter müssten dann um ihre Arbeitsplätze fürchten. Konsequenzen dürfte das neue Gesetz nicht nur auf Holzkraftwerke, sondern auch auf Schlägerungsunternehmen haben. Die Biomasseanlagen sind einer der wichtigsten Abnehmer für Schadholz, von dem es heuer durch Borkenkäfer, Eschensterben und Schneelast besonders große Mengen gibt.

Nina Pöchhacker, noe.ORF.at

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