Erntehelfer attackierte Kollegen: Zehn Jahre Haft

Weil ein 22-jähriger Erntehelfer seinen Kollegen in Tulln mit einer Glasflasche, einem Messer und seinen Fäusten attackiert haben soll, ist er am Mittwoch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Beide Männer waren zum Tatzeitpunkt betrunken.

Der 22-jährige rumänische Staatsbürger soll im November 2018 einem gleichaltrigen Kollegen eine Glasflasche an den Kopf geworfen, ihn durch Faustschläge verletzt und mit einem Messer auf ihn losgegangen sein. Der Angriff passierte in einem vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Quartier. Die Beteiligten waren beide betrunken. Der Angeklagte hatte 1,9 Promille intus, das Opfer etwa 1,5 Promille. Am Mittwoch musste sich der Mann in St. Pölten vor Gericht verantworten.

Angeklagter soll Opfer im Bett attackiert haben

Der Angeklagte erhielt die Mindeststrafe von zehn Jahren. Die Entscheidung der Geschworenen zur Frage nach Mordversuch fiel im Verhältnis sieben zu eins. Milderungsgründe waren laut der vorsitzenden Richterin der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten, der Umstand, dass es beim Versuch geblieben und der Angriff für das Opfer relativ glimpflich ausgegangen war. Der Angeklagte soll den Mann attackiert haben, als dieser in Bauchlage im Bett lag.

Erntehelfer Prozess St. Pölten zehn Jahre Haft

APA/SOPHIA KILLINGER

Der 22-jährige Mann musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten

Zudem wirkte sich der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung und die übermäßige Enthemmung des nicht an Alkohol gewöhnten Angeklagten mildernd aus. „Ich war betrunken. Ich weiß nicht mehr alles, was passiert ist“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen von einem Verbrechen mit einem Vergehen aus. Er soll bei seiner Einvernahme durch die Polizei behauptet haben, das Opfer habe ihn gestoßen und er sei dabei durch eine Glastür gefallen, obwohl er diese selbst mit der Hand eingeschlagen haben soll.

„In ärmlichsten Verhältnissen aufgewachsen“

Der Beschuldigte wurde seinen Angaben zufolge von den anderen gehänselt. Zu dem Streit sei es gekommen, weil er die Küche habe säubern sollen. Seine drei ehemaligen Mitbewohner würden lügen, meinte der Beschuldigte. Er habe das Opfer lediglich am Gang mit der Flasche attackiert.

Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant sei „in ärmlichsten Verhältnissen aufgewachsen“. Er habe keinen Beruf erlernt und arbeite als Tagelöhner. Laut Gutachter war durch die Alkoholisierung die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zwar herabgesetzt, er war aber zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der 22-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.