Flughafen: Spezialeinheit schützt vor Drohnen
Die Londoner Flughäfen Gatwick und Heathrow reagierten nach Drohnensichtungen und investierten in Abwehrsysteme. Ähnliche Überlegungen gibt es auch am Flughafen Wien-Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha). „Aus unserer Sicht sind aber aktuell keine Technologien am Markt, die tatsächlich ausreichende Ergebnisse liefern würden“, so Flughafen-Sprecher Peter Kleemann auf Anfrage der Austria Presse Agentur.
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In London setzt man darauf, die Kommunikation zwischen der Drohne, also dem unbemannten Luftfahrzeug, und der Steuereinheit zu entdecken und zu blockieren. Die bestehenden technischen Möglichkeiten sind für den Flughafen aber „noch nicht absolut zuverlässig“ (Kleemann).
Im Falle einer gefährlichen Drohnensichtung in Flughafennähe ist laut Innenministerium die Sondereinheit Cobra zuständig. Sie verfüge über die „technischen Möglichkeiten, um entsprechend einschreiten zu können“, Details wurden „aus geheimhaltungswürdigen Interessen“ in einer schriftlichen Stellungnahme nicht genannt.
Absolutes Drohnen-Flugverbot in Flughafennähe
In der Nähe von Flughäfen herrscht in Österreich absolutes Flugverbot für Drohnen. Eine Ausnahme gibt es für genehmigte Drohnen, die nach Rücksprache mit dem Kontrollturm in einem sicheren und niedrigen Bereich gesteuert werden, erklärte Austro Control-Pressesprecher Markus Pohanka.
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Fälle, in denen eine Drohne einem Flugzeug zu nahe gekommen ist, habe es in Österreich bisher noch nicht gegeben, hielt Pohanka fest. „Einzelne Sichtungen durch Linienpiloten“ habe es allerdings gegeben. Diese liegen dem Sprecher zufolge jährlich im einstelligen Bereich. In so einem Fall setze sich die Austro Control mit der Polizei in Verbindung, die im Anschluss versuche, den Drohnenpiloten ausfindig zu machen.
Seit 2014 müssen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss zudem eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Etwa 8.500 Anträge sind seitdem eingelangt, rund 7.800 davon wurden genehmigt, rechnete Pohanka vor. Im Jahr 2018 gab es 2.900 Bewilligungen, heuer bisher rund 1.000.
Abwehrvorkehrungen traf bereits der Gesetzgeber: Ein Drohnenflug ohne Genehmigung bedeutet eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 22.000 Euro geahndet werden. Kommt eine Drohne einem Flugzeug zu nahe, kann zudem eine vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt vorliegen. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Links:
- Drohne flog 200 Meter neben Flugzeug (noe.ORF.at; 13.8.2018)
- Drohne in der Nähe des Flughafens gesichtet (noe.ORF.at; 10.12.2017)
- Austro Control
- Vienna International Airport