Vier Jahre Haft nach Messerattacke auf Ehefrau

Ein 50-Jähriger ist am Dienstag in Krems wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Oktober 2018 mehrmals mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen haben.

Der 50-Jährige soll seiner Ehefrau im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Krems mit einem Küchenmesser zweimal in den Hals, zumindest achtmal in die Brust sowie einmal in den Oberbauch gestochen haben. Es blieb laut Staatsanwalt nur deshalb beim Mordversuch, weil das Opfer „massive Gegenwehr leistete“, den Mann in die Hand biss und um Hilfe schrie.

„Habe zu der Zeit nicht gewusst, was ich tue“

Der Angeklagte soll nach den Stichen die Rettungskräfte verständigt und die Wunden der Frau erstversorgt haben. Er habe sich gedacht: „Das bin ja nicht ich, wie kann ich das wiedergutmachen“, sagte der Mann vor Gericht. „Gott sei Dank bin ich dann munter geworden. Ich habe zu der Zeit nicht gewusst, was ich tue.“

Der 50-Jährige offenbarte Erinnerungslücken. Auf die Frage des Richters, warum der Angeklagte seiner Frau ins Herz stechen wollte, sagte der Mann: „Ich weiß es nicht, das kann ich Ihnen nicht sagen. Es war in den Tagen davor irgendwas in den Medien mit Stecherei.“ Auch, warum er während der Handlungen geschrien habe, er wolle „alle allemachen“, wisse er nicht mehr, sagte der Beschuldigte.

Prozess Landesgericht Krems Messerattacke Ehefrau Mordversuch

APA/CHRISTOPHER ECKL

Der Angeklagte am Dienstag vor Beginn des Prozesses wegen versuchten Mordes am Landesgericht in Krems

„Die Tat, die zu beurteilen ist, war schrecklich und furchtbar“, sagte der Verteidiger. Sein Mandant bereue, „was hier herausgekommen ist“. Der Angeklagte sei aber vom Versuch zurückgetreten, weil er die Blutungen des Opfers gestillt habe und damit „freiwillig den Erfolg abgewendet“ habe. Was übrig bleibt, sei eine „vorsätzliche schwere Körperverletzung“.

„Nach einem fehlgeschlagenen Versuch ist kein Rücktritt mehr möglich“, hielt der Staatsanwalt dagegen. Der ursprüngliche Tatplan des Beschuldigten, seine schlafende Frau mit Stichen ins Herz zu töten, sei nämlich gescheitert, weil das Opfer noch davor wach wurde und sich verteidigte.

Attacke sei nicht aus dem Affekt erfolgt

Der Verteidiger ersuchte „um Therapie statt Strafe“. Der Angeklagte sei nicht schuldfähig, dies sei das Ergebnis einer Krankheitsentwicklung, die aufgrund schwerer Schicksalsschläge ihren Lauf genommen habe. Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hielt in der Geschworenenverhandlung fest, dass beim 50-Jährigen keine Geisteskrankheit und keine „sehr schwere Persönlichkeitsstörung“ vorliege.

Auch sei die Handlung des Mannes nicht aus dem Affekt erfolgt. „Von aufgehobener Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann also überhaupt nicht gesprochen werden“, der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, sagte der Gutachter.

Rettungsmaßnahmen als Rücktritt beurteilt

Die Laienrichter bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord einstimmig, werteten die gesetzten Rettungsmaßnahmen des Beschuldigten allerdings als Rücktritt vom Versuch. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von allen acht Geschworenen mit Ja beantwortet. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des vorsitzenden Richters wurden der bisher ordentliche Lebenswandel, das reumütige und umfassende Geständnis, die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit sowie das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat bei der Strafbemessung als mildernd gewertet. Erschwerend wirkten sich die „zahlreichen Tathandlungen“ und die „Ausnützung der Wehrlosigkeit des Opfers“ aus. Während der Staatsanwalt zum Urteil keine Erklärung abgab, meldete der Verteidiger Rechtsmittelverzicht an.

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