Neues Gesetz soll Biomasse-Anlagen retten

Am Donnerstag ist ein Gesetzesentwurf zur Biomasseförderung in den Landtag eingebracht worden. Damit will man den Weiterbetrieb von 14 Anlagen sichern, die sonst schließen müssten. Das Gesetz soll im Juni beschlossen werden.

Das neue Biomasseförderungsgesetz soll jene Ökostromanlagen betreffen, deren Förderdauer und Einspeisetarife 2017 bis 2019 auslaufen. Mit einem neuen Biomasseförderungsgesetz sei „die Weiche für den Weiterbetrieb der Biomasse-Anlagen gestellt“, hieß es in einer Aussendung von Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) am Donnerstag.

Die betroffenen Anlagen hätten ohne eine entsprechende Neuregelung zusperren müssen, hieß es - mehr dazu in Biomasse: Bangen um Zukunft (noe.ORF.at; 14.2.2019). Speziell im Waldviertel seien Biomasse-Anlagen zum Verwerten großer Schadholzmengen wichtig, da der Borkenkäfer dort besonders große Schäden anrichtete - mehr dazu in Borkenkäfer vernichten Wälder (noe.ORF.at; 20.2.2019).

Gesetz soll ab 2020 gelten

Niederösterreich folgt mit dem Gesetzesentwurf als erstes Bundesland der Bundesregelung zur Rettung der Biomasse. „Niederösterreich deckt seinen Strombedarf seit 2015 zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie. Die Biomasse nimmt dabei einen wichtigen Teil ein“, sagte Pernkopf. Von diesem Weg lasse man sich „nicht abbringen“. Der Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag in den Landtag eingebracht und soll in der nächsten Sitzung am 13. Juni beschlossen werden. Gelten soll das Gesetz ab 2020.

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