Prozess wegen sexuellen Missbrauchs am Landesgericht Krems
APA/Sophia Killinger
APA/Sophia Killinger
Chronik

Missbrauchsprozess: Haft und Einweisung

Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ist der Studentinnenmörder Philipp K. am Mittwoch am Landesgericht Krems nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft und einer Einweisung verurteilt worden.

Der 31-Jährige soll sich im März 2018 im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Stein an einem Mitinsassen vergangen haben. Der 2011 wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilte 31-jährige Angeklagte bekannte sich in der Schöffenverhandlung nicht schuldig. Laut Staatsanwältin entwickelte sich eine sexuelle Beziehung zwischen den beiden Gefangenen in der Justizanstalt Stein, der 31-Jährige sprach von „Freundschaft plus“. „Ich fühle mich in einem einzigen Punkt unter Anführungszeichen schuldig“, meinte K.: Er hätte in der gesamten Situation erkennen müssen, dass sein Freund „viel zu labil ist, um überhaupt eine tiefere menschliche Bindung einzugehen“.

Der 31-Jährige bestritt jedoch, sich am 27. März 2018 am laut Anklage nach Substitolkonsum „willenlosen und schlafenden“ 28-Jährigen vergangen zu haben, als sich dieser in der seiner Zelle aufhielt. „Ich kann mich an nichts mehr erinnern außer, dass es zweimal wehgetan hat“, sagte der 28-Jährige im Video der kontradiktorischen Einvernahme. Der Beschuldigte soll ihn danach in dessen Haftraum gebracht haben. Auch daran hatte der 28-Jährige keine Erinnerung mehr. Am nächsten Morgen nach dem Aufwachen habe er große Schmerzen gehabt.

Zeugen belasteten den Angeklagten

Der Angeklagte wurde durch zwei ehemalige Mitinsassen als Zeugen belastet, denen sich das Opfer nach dem Vorfall anvertraut haben soll. Beide sagten auch aus, dass K. den Übergriff zugegeben habe. Der 31-Jährige vermutete, dass einer der zwei Gefangenen – ein 59-Jähriger – den 28-Jährigen beeinflusst habe und ihm schaden wolle, weil der Zeuge nicht mehr von der Familie des Angeklagten unterstützt wurde. Verteidiger Bernhard Lehofer betonte, es gebe „nicht die geringsten objektiven Beweise dafür“, dass sein Mandant die Tat begangen habe, und forderte einen Freispruch im Zweifel. Die Staatsanwältin zeigte sich hingegen überzeugt, dass der Beschuldigte lüge.

Das Opfer trug laut Gutachter Werner Brosch eine schwere Körperverletzung, nämlich eine depressive Verstimmung in Form einer Anpassungsstörung, davon. Dem Sachverständigen Dietmar Jünger zufolge ist der Beschuldigte zurechnungsfähig. Aufgrund einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades seien weitere Taten zu befürchten, bei denen der 31-Jährige die Selbstbestimmung und körperliche Integrität anderer Personen missachtet. „Außerhalb des Maßnahmenvollzugs sehe ich hier keine Möglichkeit, dass er betreut werden kann“, sagte Jünger.

Angeklagter: „Ich kämpfe hier um mein Leben“

Philipp K. hatte seine ehemalige Freundin in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in seiner Wohnung in Wien-Hietzing erstochen und zerstückelt. Er wurde im Mai 2011 wegen Mordes und Störung der Totenruhe einstimmig schuldig gesprochen. Der Angeklagte erhielt lebenslange Haft und wurde zudem in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil wurde im Februar 2012 rechtskräftig. K. wurde in einer Sonderabteilung der Strafanstalt Stein untergebracht, und im August 2018 in eine andere Justizanstalt verlegt.

„Ich kämpfe hier um mein Leben“, meinte der Angeklagte in seiner Befragung am Mittwoch. „Ich weiß, ich bin ein Mörder. Was ich gemacht habe, ist das Schlimmste, was man machen kann“, sagte er. „Ich muss büßen für lange Zeit und das ist auch richtig.“ Im Mordprozess 2011 hatte er die vorsätzliche Tötung der Studentin noch geleugnet.

Der 31-Jährige wurde zu zehn Jahren verurteilt und wurde erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dem Opfer wurden 7.000 Euro zugesprochen. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass die Schuld des Angeklagten „zweifelsfrei erwiesen“ sei, sagte die Richterin. K. meinte während der Urteilsbegründung: „Ich kann mir das nicht mehr anhören.“ Damit gab es keine weitere Erläuterung der Entscheidung des Schöffensenats. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.