Chronik

Weikendorf: Autoren unterstützen Muslime

Mehrere Schriftsteller um Gerhard Ruiss und Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek haben am Montag in der Causa um den geplanten Grundstückskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) „angemessenes Handeln“ von Bürgermeister und dem Land gefordert.

„Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“, hatte Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) in einer ersten Erklärung an die Grundverkehrs-Kommission festgehalten. Die Stellungnahme rief Ruiss, Jelinek, Alfred Komarek, Marlene Streeruwitz, Kurt Palm und Eva Rossmann auf den Plan. „Wir können nicht glauben, dass in Österreich im Jahr 2019 (schon wieder) ein solches Denken herrscht, dass man meint, sich mit einer derartigen Begründung gegen einen Hauskauf aussprechen zu müssen“, betonten die sechs Schriftsteller in der Aussendung.

Den rechtlichen Voraussetzungen müsse entsprochen werden, hieß es weiter. „Es kann aber keinesfalls eine grundrechtlich nicht erlaubte Begründung zur Beeinspruchung eines solchen Kaufs herangezogen bzw. der Kauf eines Hauses aus solchen Gründen verweigert werden“, hielten die Autoren fest. Die Stellungnahme der Gemeinde hatte Anfang Juni für große mediale Aufregung gesorgt. Die Gemeinde kündigte daraufhin hat, die Causa neu zu prüfen.

Mikl-Leitner: „Unglücklich gelaufen“

Die Gemeinde hat die erste Stellungnahme mittlerweile zurückgezogen und eine neue eingebracht. Die Grundverkehrskommission des Landes kündigte eine Überprüfung an. Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt eine österreichische Staatsbürgerschaft. Daher muss die Grundverkehrskommission einem Liegenschaftserwerb zustimmen – die Gemeinde hat dabei ein Mitspracherecht. Doch auch in der zweiten Stellungnahme betont die Gemeinde kein Interesse am Zuzug der Familie zu haben.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte am Sonntag in der ORF-„Pressestunde“, dass der Fall „unglücklich gelaufen“ sei. Alle Beteiligten sollten sich an einen Tisch setzten. Klar sei aber, dass Religionszugehörigkeit kein Grund für Ablehnung sein dürfe, führte die Landeschefin aus.