Sicherheitskontrolle am Flughafen Schwechat
APA/HANS KLAUS TECHT
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Verkehr

Rekorde und Streiks am Flughafen erwartet

Der Flughafen Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) rechnet für das gesamte Jahr 2019 mit mehr als 30 Millionen Passagieren. Im Sommer dürften Rekordwerte erreicht werden. Gleichzeitig kündigt die Flugbegleitergewerkschaft der Lufthansa für Juli einen Streik an.

Allein von Juni bis September dürfte die Anzahl der Passagiere zwölf Millionen erreichen. Das würde einen Anstieg von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Schon im ersten Quartal 2019 sei man der „am stärksten wachsende Flughafen dieser Dimension Europas“, sagte Flughafen-Sprecher Peter Kleemann am Montag gegenüber noe.ORF.at. Zahlreiche Fluglinien seien hinzugekommen, das Low-Cost-Segment sowie das Passagieraufkommen bei den Austrian Airlines entwickle sich sehr gut.

Schon Sommer 2018 war für Flughafen eine Herausforderung

Mehr Passagiere und ein immer enger getakteter Flugplan können jedoch insbesondere in der Hochsaison für massive Probleme im Flugverkehr sorgen – das zeigte schon das Vorjahr. Der Sommer 2018 war gekennzeichnet von großen Turbulenzen im Flugverkehr.

Die Gründe dafür waren teils schlechte Wetterbedingungen, Streiks des Flugpersonals und Kapazitätsprobleme bei den Airlines. Die Leidtragenden waren die Passagiere, die teilweise massive Verspätungen, verpasste Anschlussflüge oder Flugstreichungen in Kauf nehmen mussten.

Flughafen Schwechat
APA/HERBERT PFARRHOFER
Austrian Airlines verzeichnen beim Passagieraufkommen Wachstum, die Flugbegleitergewerkschaft der Lufthansa kündigt Streiks an

Beschwerden stiegen um 46 Prozent

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verzeichnete im ersten Halbjahr 2018 österreichweit 1.474 Beschwerden. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es 2.159 – das bedeutet einen Anstieg von 46 Prozent bei Beschwerden von Flugreisenden. Für kommenden Sommer wappnet sich der Flughafen Schwechat daher aktuell mit 200 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Da für diese Saison auch Streiks angekündigt sind, wird den Flugreisenden empfohlen, sich mit der betreffenden Fluglinie in Verbindung zu setzen – vor allem dann, „wenn es zu derartigen Ankündigungen kommt und Ausfälle oder Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind“, rät Kleemann. „Grundsätzlich raten wir allen Reisenden, frühzeitig zum Flughafen zu kommen und sich über die Verkehrssituation bei der Anfahrt zum Flughafen zu informieren.“

Rückforderungen geltend machen

Zusätzlich solle man bereits vorab online einchecken. Wenn es bei den Flügen zu einer Unregelmäßigkeit kommt, sollen Passagiere möglichst alles dokumentieren, um spätere Rückforderungen geltend machen zu können. Die Ansprüche der Reisenden, etwa bei Abflug oder Ankunftsverspätungen, sind je nach Entfernung des Reiseziels klar festgelegt. Laut Angaben der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte seien Fluglinien etwa dazu verpflichtet, bei Abflugverspätung ab zwei beziehungsweise vier Stunden Passagieren „unentgeltlich Betreuungsleistungen“ anzubieten.

Diese Leistungen können in Form von Snacks und Telefonaten, aber auch Hotelunterbringungen erfolgen. Wenn das Flugzeug drei Stunden oder mehr verspätet am Zielort ankommt, haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese kann bis zu 600 Euro betragen. Wird ein Flug gestrichen, ist die Airline verpflichtet, den Passagieren die Wahlmöglichkeit zwischen Erstattung der Flugticketkosten, alternativer Beförderung oder Rückflug zum Ausgangsflughafen zu geben.