Gestellte Szene: Handybildschirm zeigt leere Dusche
ORF / gestelltes Bild
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Chronik

Nacktvideos: Anwälte fordern Gesetzesreform

Der Fall eines Fußballtrainers, der zwei Spielerinnen heimlich beim Duschen filmte, lässt die Wogen hochgehen. Weil kein gerichtlich strafbares Verhalten vorliege, lehnte ein Richtersenat eine Fortführung ab. Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich fordert nun eine Gesetzesreform.

Nachdem bereits im März die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, lehnte nun auch ein Richtersenat die beantragte Fortführung des strafrechtlichen Verfahrens ab. Die Begründung: Es liege kein gerichtlich strafbares Verhalten vor. Der Grund dafür ist, dass das aktuell gültige Strafgesetz keine entsprechende Rechtsgrundlage biete, um die Strafverfolgung überhaupt aufzunehmen, erklärt Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Er sieht aufseiten der Politik dringenden Handlungsbedarf für Reformen, um zukünftig die strafrechtliche Verfolgung unfreiwilliger Nacktaufnahmen zu ermöglichen.

Strafrechtliches Verbot gefordert

Der Trainer soll möglicherweise bereits über Jahre hinweg Spielerinnen beim Duschen gefilmt haben. „Derzeit ist nur die heimliche Tonaufnahme strafbar, nicht die heimliche Bildaufnahme", erklärt der Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Das sei ein typischer Auswuchs einer veralteten Bestimmung, als heimliche Videoaufnahmen nur mit hohem technischem Aufwand möglich waren. "Heute hat aber praktisch jeder ein Smart-Phone mit integrierter Kamera.“

Eine rasche Gesetzesänderung ist notwendig, um diese und vergleichbare Lücken zu schließen und somit heimliche Fotos oder Videoaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich strafbar zu machen. In Deutschland droht dafür seit 2015 bis zu zwei Jahre Haft. Der Zusatz „höchstpersönlicher Lebensbereich“ ist eine wichtige Einschränkung, da ansonsten keinerlei Aufnahmen in der Öffentlichkeit mehr möglich wären – und somit auch keine Urlaubsfotos vom Strand oder der Bergwanderung.

Expertin: „Nicht zufriedenstellenden Lösung“

Auch die Leiterin des Institutes für Strafrecht an der Universität Wien, Susanne Reindl-Krauskopf, sprach bereits in der Vorwoche von einer „nicht zufriedenstellenden Lösung“. Derzeit könne man nur zivilrechtlich gegen den Fußballtrainer vorgehen. Denn nur weil etwas strafrechtlich nicht verboten ist, ist es deswegen nicht automatisch erlaubt, betonte die Expertin.