Gericht

Personalnot: Bezirksgerichte im Notfallmodus

Die Einsparungen im Justizbereich machen sich an den Bezirksgerichten stark bemerkbar. Weil nicht genug Kanzleipersonal vorhanden ist, mussten einige ihren Betrieb einschränken. Als erstes Bezirkgericht hat jetzt Bruck an der Leitha den Notfallmodus formal gemeldet.

Schon seit Jahren warnen die Gerichtsvorsteher vor dem drohenden Kollaps. Daher wurde ein Notfallplan ausgearbeitet und dieser werde jetzt in Bruck an der Leitha umgesetzt, bestätigte die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, einen Bericht der „Kleinen Zeitung“. Der Plan sei eine „strategische Leitlinie“, welche Tätigkeiten dringlich sind und welche warten können.

Manche Gerichte, etwa Baden, haben mangels Personal einzelne Maßnahmen gesetzt, wie z.B. „telefonfreie Nachmittage“, berichtete Andrea Michalec, die Vorsitzende des Arbeitskreises Gerichtsvorsteher/innen.

Dies sei weder ein „Protest noch eine Kampfmaßnahme“, unterstrich Michalec, sondern eine Hilfe für überlegt-strategisches Vorgehen, wenn eine Abteilung zu kippen droht. Das drohe mittlerweile schon, wenn es eine längere Erkrankung gibt oder ein junger Kollege zum Zivildienst muss.

Fälle werden nach Prioritäten geordnet

Für diesen Notfall wird den Bezirksgerichts-Vorstehern empfohlen, Prioritäten zu setzen: Verfahren, deren Einstellung oder Verzögerung besonders schmerzhaft wäre – also zu Gewaltschutz, Obsorge, Kontakterechten, Unterhalt für Kinder – sollten so lang wie möglich aufrechterhalten werden. Dafür müsse Personal aus weniger dringlichen Bereichen umgeschichtet werden. Hintangestellt werden könnten dann z.B. Verlassenschafts- oder Verkehrsunfallssachen, Besitzstörungsklagen (z.B. Parkplatz) oder Exekutionsanträge vor allem der öffentlichen Hand oder von Massenklägern (wie Banken).

„Maximal eingeschränkt“ werden sollte im Notfall der Personalaufwand für Telefonate („reduzierte Zeiten, reduzierte Inhalte“). Kostenberechnungen, Beglaubigungen oder Aktenskartierungen müssten warten, das Berichtswesen „radikal“ hintangestellt werden, steht im „Notfallsplan“.

Notfallplan werde im Ministerium behandelt

Sowohl Michalec als auch Matjeka bekräftigten die Forderung, auf weitere Kürzungen im nicht-richterlichen Bereich zu verzichten – und stattdessen die nötigen Aufstockungen vorzunehmen. Justizminister Clemens Jabloner wissen sie dabei grundsätzlich auf ihrer Seite – hat er doch auf den „stillen Tod“ der Justiz wegen mangelnder budgetärer Ausstattung und dezidiert auch auf den Mangel beim Fachdienst hingewiesen.

Der „Notfallsplan“ wird im Ministerium behandelt, man werde der Richtervereinigung auf diesen Vorschlag auch antworten, sagte Sprecherin Britta Tichy-Martin. Solche Anleitungen für ein systematisches Vorgehen seien allerdings heikel – denn schon die Entscheidung, welche Akten oder Verfahrensschritte prioritär sind, sei ein Akt der unabhängigen Rechtsprechung.