Chronik

Gekündigte Pflegerin bekommt 195.000 Euro

Eine Pflegerin eines privaten Seniorenheims im Bezirk Mödling ist trotz Unkündbarkeit von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Die Arbeiterkammer Niederösterreich erstritt für die Frau nun 195.000 Euro.

Laut Arbeiterkammer (AKNÖ) hatte die Frau 20 Jahre als unkündbare Beamtin in einem Wiener Spital gearbeitet. Anfang 2002 erhielt sie ein Jobangebot von einem privaten Seniorenheim und begann dort ihren Dienst. Um die erfahrene Pflegerin abzuwerben, bot ihr der neue Arbeitgeber zusätzlich einen Kündigungsverzicht, weil sie durch den Wechsel auf ihre unkündbare Anstellung im Wiener Krankenhaus verzichten würde.

Nach Ablauf der Klausel einigten sich der Arbeitgeber und die Mitarbeiterin laut einer Aussendung der AKNÖ einvernehmlich darauf, den Kündigungsverzicht bis Ende 2022 zu verlängern. Etwa zehn Jahre später – im Sommer 2013 – folgte die Überraschung: Erst wurde die Frau dienstfrei gestellt, zwei Tage später folgte das Schreiben mit ihrer Entlassung. Laut dem Vorwurf des Arbeitgebers habe sich die Mitarbeiterin den Kündigungsverzicht erschlichen.

Die Pflegerin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Ihrem Dienstgeber gegenüber erklärte sie ausdrücklich, dass sie arbeitsbereit und arbeitswillig sei. Auf einen jahrelangen Rechtsstreit folgte schließlich ein Vergleich. Der Betreiber musste 195.000 Euro nachzahlen. Das Geld habe die Pflegerin mittlerweile erhalten.