Verkehr

Gericht prüft Projekt Ostumfahrung

Die geplante Ostumfahrung Wiener Neustadt verzögert sich weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat neue Gutachten zu dem Bauvorhaben in Auftrag gegeben, teilten Projektgegner am Samstag mit.

Das 35 Millionen Euro teure Straßenbauprojekt umfasst einen knapp fünf Kilometer langen Streckenabschnitt. Die B17 Ostumfahrung Wiener Neustadt soll an der B60 anschließen und bis zur Landesstraße B53 beim Anschluss zur Mattersburger Schnellstraße (S4) führen. Im vergangenen Jänner wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dessen zweiten Teil positiv abgeschlossen. Ein Baubeginn war damals für 2020, die Fertigstellung für 2022 vorgesehen. Doch Projektgegner brachten Beschwerden gegen den UVP-Bescheid ein und legten den Bau damit vorerst auf Eis. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Mehrere Fachbereiche untersucht

Dieses habe nun Sachverständige für die Fachbereiche Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Raumordnung sowie Landschaftsschutz bestellt, teilte die Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“ am Samstag unter Berufung auf einen Beschluss des BVwG mit. Als Amtssachverständige würden darüber hinaus Gutachter für die Fachbereiche Agrartechnik/Boden, Naturschutz und Umwelthygiene herangezogen.

Im Beschwerdeverfahren habe sich die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige als notwendig erwiesen, argumentiere das Bundesverwaltungsgericht. Die Sachverständigen müssten über Auftrag des Gerichts schriftliche Gutachten zu ihrem Fachbereich erstatten bzw. an der mündlichen Beschwerdeverhandlung teilnehmen.

„Etappensieg“ für Projektgegner

Im Beschluss des BVwG sehe er „einen Etappensieg“, stellte Georg Panovsky, Initiator der von Anrainern getragenen Bürgerinitiative, fest. Das Bundesverwaltungsgericht sei „augenscheinlich nicht gewillt, die Ostumfahrung ohne weiteres einfach ‚durchzuwinken‘ und misst den Beschwerden der Bürgerinitiativen, von Umweltschutzorganisationen und einiger Nachbarn offenbar große Relevanz zu.“

Auch die von den Grünen initiierte Bürgerinitiative L.A.M.A. fühle sich in ihrer Kritik bestätigt, so die Zustellungsbevollmächtigte Tanja Windbüchler-Souschill. Gerade die klimarelevanten Themen Bodenversiegelung und die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur seien aus Sicht der Initiative nicht ausreichend argumentiert worden.