Gesundheit

Neuerlich Rufe nach Masernimpfpflicht

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor eine rasanten Zunahme der Maserninfektionen warnt, pocht Gesundheitslandesrat Martin Eichtinger (ÖVP) auf verbindlich vorgeschriebene Impfungen.

Weltweit wurden dieses Jahr so viele Masernerkrankungen gemeldet wie zuletzt im Jahr 2006. Bis 2016 waren die Maserninfektionen seither konstant zurückgegangen. Die neueste Entwicklung zeigt aber einen gegenläufigen Trend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt die steigende Zahl an Neuerkrankungen auf eine zunehmende Impfskepsis zurück. Eine globale Impfstudie belegt auch den Österreichern eine zunehmende Zurückhaltung. Mehr dazu in Masern laut WHO „Gefahr für Millionen“ (news.ORF.at; 14.8.2019).

„Masernimpfung in Mutter-Kind-Pass aufnehmen“

Die neuesten Zahlen der WHO führen auch in Niederösterreich zu erneuten Diskussionen um eine mögliche Impfpflicht. Gesundheitslandesrat Martin Eichtinger (ÖVP) fordert einmal mehr die Aufnahme der Masernimpfung in die Liste aller im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Schutzimpfungen. „Die Gesundheit unserer Kinder darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wer sein Kind gegen Masern nicht impfen lässt, riskiert so die Gesundheit des Kindes und den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes“, so Eichtinger.

Im Juni dieses Jahres wurde zuletzt ein Antrag des Landes Oberösterreich, der die Impfpflicht vorsieht, bei der Konferenz der Landesgesundheitsreferenten unterstützt. Dieser sieht zwei verpflichtende Schutzimpfungen des kombinierten Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffs vor. Sollten Eltern der Impfpflicht nicht nachkommen, würde ihnen der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes gekürzt, so Eichtinger. Beschlossen ist die verpflichtende Masernimpfung aber noch nicht.

Schulärzte sollen mehr Kompetenzen bekommen

Derzeit liegt ein Bundesentwurf zur Begutachtung vor, der Schulärztinnen und Schulärzten künftig unter anderem eine größere Bedeutung beim Impfschutz zukommen lassen soll. Bisher waren sie in erster Linie dafür verantwortlich, Kinder vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die unmittelbar mit ihrer schulischen Ausbildung zusammenhingen.

Die nun angekündigte Verordnung sieht auch über schulische Belange hinausgehende Aufgaben für schulärztliches Personal vor. Dem Entwurf zufolge sollen Schulärztinnen und Schulärzte etwa auch neue Aufgaben bei Schutzimpfungen, Impfberatungen und Impfstatuskontrollen übernehmen. Die Ärztekammer begrüßt die neuen Kompetenzen als „wesentlichen Beitrag, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen“. Die Verordnung soll zeitnah zum Schulstart nach Ende der Begutachtungsfrist am 6. September verlautbart werden.