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Chronik

Weikendorf: Beschwerde gegen Familienzuzug

Die Gemeinde Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) wird gegen den positiven Bescheid der Grundverkehrsbehörde des Landes für den Hauskauf einer muslimischen Familie Beschwerde erheben. Die Beschwerde hätte aufschiebende Wirkung, womit die Familie weiter warten muss.

Die Grundverkehrsbehörde hatte in der Vorwoche den Erwerb des Wohnhauses in der Weikendorfer Katastralgemeinde Dörfles durch die Familie aus Palästina bewilligt. Die Zustimmung wurde mit dem „dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber“ begründet. „Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen“, informierte die zuständige Abteilung des Landes Niederösterreich über den positiven Bescheid.

Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) kündigte daraufhin aber Rechtsmittel an. In einer Gemeindevorstandssitzung am Mittwochabend wurde entschieden, Beschwerde gegen die Genehmigung einzubringen. Damit wäre das Landesverwaltungsgericht am Zug. Der Beschluss soll laut der Tageszeitung „Kurier“ einstimmig gefallen sein. Von der Gemeinde gab es dazu am Donnerstag auf Anfrage keine Auskunft.

Gravierende Folgen für palästinensische Familie

Für die Familie hätte die Beschwerde jedoch gravierende Folgen. Denn durch die aufschiebende Wirkung durch die Beschwerde dürfen sie das Haus weiterhin nicht kaufen. Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt ursprünglich aus Palästina, keine der Personen besitzt jedoch eine österreichische Staatsbürgerschaft. Daher musste die Grundverkehrsbehörde einem Liegenschaftserwerb zustimmen – die Gemeinde hat dabei ein Mitspracherecht.

Eine erste Stellungnahme der Gemeinde an die Grundverkehrsbehörde hatte Anfang Juni für großen Wirbel gesorgt. In dem Schreiben hatte der Bürgermeister erklärt, „die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinanderliegen“. Das ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben.