Chronik

Nach Mord an Frau: Einweisung in Anstalt

Wegen Mordes musste sich ein 38-Jähriger am Donnerstag in St. Pölten vor Gericht verantworten. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Jänner seine Frau mit einem Messer getötet zu haben. Der Prozess endete mit einer Einweisung in die Anstalt.

Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der 38-Jährige an Wahnvorstellungen und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten beantragte deshalb die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, was von den Geschworenen zu Mittag einstimmig bestätigt wurde. Sie entschieden auf Unzurechnungsfähigkeit. Wäre der Mann schuldfähig gewesen, wäre er wegen Mordes belangt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Betroffene soll das Opfer am Nachmittag des 8. Jänner im Amstettner Ortsteil Greinsfurth mit einem Küchenmesser attackiert haben. Ihren Ausgang nahm die Bluttat nach Angaben der Staatsanwältin in der Wohnung des Ehepaares in einem Mehrparteienhaus. Wie der neunjährige Sohn des Paares, der teilweise Augenzeuge des Geschehens geworden war, im Rahmen der kontradiktorischen Einvernahme schilderte, sei er vom Vater gefüttert worden. Dabei sei zwischen den Eltern eine Diskussion über ein islamisches Segensgebet entbrannt.

Prozess Greinsfurth
ORF / Sailer
Die Geschworenen entschieden einstimmig, den Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen zu lassen

Angeklagter leidet an wahnhafter Störung

Immer wieder soll der türkischstämmige, in Tirol geborene Mann daraufhin in und vor der Wohnung auf seine Partnerin eingestochen haben. Neben dem Sohn sahen auch einige Nachbarn die Bluttat mit an. Der Betroffene sei „im Blutrausch“ gewesen, schilderte eine Zeugin: „Der hat mich gesehen und hat weitergetan.“ Der 38-Jährige ging laut Anklage nach der Tat in seine Wohnung, wo er festgenommen wurde. Seine Frau erlag im Landesklinikum der Mostviertler Bezirkshauptstadt ihren Verletzungen.

Der psychiatrischen Expertise zufolge leidet der Betroffene an einer anhaltenden wahnhaften Störung. Gutachterin Sigrun Roßmanith sagte, dass sie kaum mit dem 38-Jährigen sprechen konnte. „Er hat mich aber schon beim ersten Kontakt aufgefordert, zum Islam zu konvertieren.“ Etwas, dass der Mann auch am Donnerstag beim vorsitzenden Richter versuchte – im Rahmen der Abklärung der Personalien.

Angeklagter sei „extrem gefährlich“

Roßmanith zufolge habe sich der Betroffene in den vergangenen Jahren radikalisiert, sukzessive sei es dann zu der wahnhaften Erkrankung gekommen. Diese sei auch im Tatzeitpunkt vorhanden gewesen, deshalb liege aus ihrer Sicht Unzurechnungsfähigkeit vor, betonte die Sachverständige. Auch die Prognose für den 38-Jährigen sei ungünstig. Der Mann sei sogar „extrem gefährlich“, hob Roßmanith hervor.

Der Betroffene selbst schwieg, wie bereits bei den Einvernahmen davor, zu der Tat. Befragt nach dem Geschehenen, sagte er zum vorsitzenden Richter nur: „Es wäre besser, wenn Sie zum Islam konvertieren.“

Die Geschworenen schlossen sich den Ausführungen der psychiatrischen Gutachterin an und entschieden unisono, dass der 38-Jährige im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat. Ebenfalls ohne Gegenstimme wurde die Hauptfrage nach Mord bejaht – dafür wird der Betroffene allerdings mangels Schuldfähigkeit nicht belangt. Der vorsitzende Richter erklärte abschließend, dass die Gefährlichkeit des Mannes für eine bedingte Einweisung zu hoch sei. Während die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, gab der Verteidiger keine Erklärung ab.