Verkehr

Semmering-Basistunnel: Antrag abgelehnt

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Wiederaufnahmeantrag vom Genehmigungsverfahren für den Bau des Semmering-Basistunnels abgelehnt. Die Initiative „Alliance for Nature“ brachte diesen ein, weil es bei den Arbeiten zu Gewässertrübungen gekommen war.

Nach dem es seit Anfang Juni mehrfach zu Trübungen im Göstritz- und Auebach sowie in der Schwarza gekommen war, wollte die Umweltschutzorganisation „Alliance for Nature“ (AFN) die Wiederaufnahme der Umweltverträglichkeitsprüfung und des naturschutzrechlichen Verfahrens für den Semmering-Basistunnel erwirken. Der Antrag der AFN zielte darauf ab, „Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Natur und Umwelt vor den negativen Auswirkungen des Semmering-Basistunnels neu zu bewerten und zu verbessern“, wie die Organisation mitteilte.

Die Ablehnung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) lag nun den ÖBB jetzt schriftlich vor. Damit werden die Genehmigungsverfahren nicht neu aufgerollt. Die Begründung der Entscheidung: es hätten sich bei der Prüfung keine neuen Fakten ergeben.

Verunreinigungen sorgten für großes Aufsehen

Die Trübungen seien mittlerweile gedämmt, teilten die ÖBB in einer Aussendung mit, weil aktuell auch zusätzliche Absatzbecken und Pumpen zur Gewässerreinigung errichtet wurden. Zudem sei das Wasser „zu keinem Zeitpunkt giftig oder schädlich für Mensch und Tier“ gewesen, verwies das Unternehmen auf amtlich gezogenen Proben.

Die Verunreinigungen sind Anfang Juni bekannt geworden und sorgten für großes Aufsehen. Das Land Niederösterreich ordnete ein umfangreiches Gewässermonitoring an. Dieses ist – nachdem die Grenzwerte für abfiltrierbare Stoffe am 22. August zum dritten Mal in Folge eingehalten worden waren – vorerst abgeschlossen.