Chronik

Kindergeld für „Noteltern“ ab erstem Tag

Im Konflikt um den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch Krisenpflegeeltern hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Fall entschieden, dass das Geld ab dem ersten Tag zusteht. Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) hatte den Prozess geführt.

Die Debatte um den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch Krisenpflegeeltern zieht sich seit einem Jahr und hat damit begonnen, dass manche Krankenkassen aufgrund von zwei OGH-Urteilen Krisenpflegeeltern plötzlich kein Kinderbetreuungsgeld mehr zugestanden haben. Als dieses Problem öffentlich wurde, beschloss die türkis-blaue Regierung eine Gesetzesänderung, wonach Krisenpflegeeltern leiblichen Eltern gleichgestellt und damit anspruchsberechtigt sind. Allerdings wurden sie schlechter gestellt, als ihnen der Bezug erst ab 91 Tagen Betreuung zusteht, leibliche Eltern haben nach 61 Tagen einen Anspruch.

Krisenpflegeeltern

Krisenpflegeeltern kümmern sich kurzfristig und zeitlich begrenzt um Kinder in schwierigen Situationen.

Der Richter übte in seinem Urteil, das der APA vorliegt, indirekt Kritik am Gesetzgeber. Er stellte fest, dass Krisenpflegeeltern mit dem ersten Tag der Übernahme des Kindes einen gemeinsamen Haushalt mit diesem bilden und eine Ex-post-Differenzierung danach, wie lange diese Betreuung tatsächlich dauerte, für die Entscheidung über den Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld nicht relevant ist. Der Richter merkte zudem kritisch an, dass sich die Neuregelung einer Mindestdauer von 91 Tagen mit der nach wie vor aufrechten Mindestbezugsdauer von 61 Tagen für leibliche Eltern nicht erklären lässt.

Kindergeld soll für Betroffene eingeklagt werden

Die AK NÖ, die den Prozess führte, fordert eine gesetzliche Reparatur und will die Ansprüche auch für weitere Betroffene einklagen. „Krisenpflegeeltern leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Man sollte ihnen dankbar sein, statt ihnen das Leben schwer zu machen. Die aktuelle gesetzliche Regelung bestraft aber deren Engagement für Kinder in schwierigen Situationen, weil sie oft gar kein Kinderbetreuungsgeld erhalten“, kritisierte Markus Wieser, AK- NÖ-Präsident und Vorsitzender des Österreichischen Gewerkschaftsbunds Niederösterreich. Fast die Hälfte aller Krisenpflegeeltern in Niederösterreich hätte kein Kinderbetreuungsgeld bekommen.