Justizzentrum Korneuburg
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Bootsunfall: Alle Ermittlungen eingestellt

Etwas mehr als ein Jahr nach dem Unfall mit einem Bundesheerboot auf der Donau sind alle strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Nachdem der Bootsführer im Rahmen einer Diversion 3.400 Euro Geldbuße bezahlen musste, wurde noch überprüft, ob es Fehler in der Rettungskette gegeben hatte.

Bei dem Unfall in Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) wurden zwei Teilnehmerinnen eines „Girls Camps“ des Bundesheeres unter dem Boot eingeschlossen und mussten reanimiert werden. Wie Recherchen des ORF Niederösterreich ergeben hatten, wurde erst eine Viertelstunde nach dem Kentern des Bootes ein Notruf abgesetzt. Bis beide Frauen gefunden und reanimiert werden, vergingen 39 bzw. 45 Minuten.

Für weitere Soldaten oder andere Einsatzkräfte wird der Unfall trotzdem keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Nachdem ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichtes Korneuburg in letzter Instanz entschieden hat, heißt es in der Begründung, „dass auch bei einer früheren Rettung der beiden Frauen das Ergebnis dasselbe gewesen wäre“, erklärt der Sprecher des Landesgerichtes Korneuburg, Wolfgang Schuster-Kramer, im Gespräch mit noe.ORF.at.

Folgeschäden bereits nach drei Minuten

Beide Teilnehmerinnen trugen schwere Folgeschäden davon. „Laut einem Sachverständigen wären diese aber bereits nach drei Minuten mit großer Wahrscheinlichkeit und nach fünf Minuten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetreten“, so der Gerichtssprecher. In dieser Zeit wäre es nicht möglich gewesen, die beiden Frauen zu retten. Der Drei-Richter-Senat musste entscheiden, nachdem einer der Opferanwälte einen Fortführungsantrag gestellt hatte.

Deutlichere Konsequenzen zog der Unfall beim Österreichischen Bundesheer nach sich. Wie Bundesheersprecher Michael Bauer am Montag sagte, wurden nach einem „Wassergipfel“ 14 Empfehlungen ausgesprochen „und zum Teil auch schon umgesetzt.“ So wurde etwa eine Hotline für Angehörige von Zivilpersonen eingerichtet, die an Veranstaltungen des Bundesheeres teilnehmen. Außerdem sollen bei derartigen Veranstaltungen „Grenzbereiche nicht mehr gezeigt werden.“

Künftig zusätzliches Rettungspersonal

Das Verhalten beim Kentern eines Bootes soll in Zukunft zumindest in der Theorie in die Ausbildung der Soldaten einfließen, Zivilpersonen sollen zum Beispiel mit einem Überwurf gekennzeichnet werden und bei Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit werde es zusätzliches Rettungspersonal geben: „Konkret heißt das, dass Rettungstaucher bereit stehen werden“, so Bauer.

Ein großes Problem bei der Rettung der beiden Frauen war damals, dass ihre Schwimmwesten nicht sofort entfernt werden konnten und es ungleich schwieriger war, sie unter dem Boot hervorzuziehen. „Alle Boote des Bundesheeres werden deshalb mit Mini-Tauchermessern ausgestattet und es wird auch so sein, dass die Boote, die damals verwendet worden sind, nur noch für militärische Zwecke eingesetzt werden“, sagt Bundesheersprecher Bauer. Dass es in nächster Zeit zu einer Wiederholung des „Girls Camp“ kommt, nimmt er nicht an.