Prozess

Aufenthaltstitel verkauft: Prozess gestartet

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Mittwoch ein umfangreicher Prozess mit 51 Beschuldigten begonnen. Hauptangeklagter des Schöffenprozesses ist ein 56-jähriger Beamter. Er soll Aufenthaltstitel an Migranten verkauft haben.

Angeklagt wurden drei mutmaßliche Vermittler und 47 Personen, die Aufenthaltstitel erhalten haben sollen – unter ihnen 29 Kosovaren. Sie sollen teilweise als Bestimmungs- bzw. Beitragstäter agiert haben. Nach Angaben seines Verteidigers bekannte sich der 56-Jährige teilschuldig, räumte den Amtsmissbrauch ein, bestritt jedoch die Bestechlichkeit, berichtet die APA (Austria Presse Agentur).

Dem Beamten aus Niederösterreich wird vorgeworfen, ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz erteilt zu haben. Dabei soll er nie positive Asylbescheide ausgestellt haben, sondern unterschiedliche Aufenthaltsberechtigungen. Dabei soll auch Geld geflossen sein: Laut Staatsanwalt kostete eine illegal ausgestellte Aufenthaltsbewilligung bis zu 8.000 Euro, insgesamt soll der Beamte mehr als 80.000 Euro kassiert haben. Die Vorwürfe wurden im April 2017 öffentlich bekannt. Der Beamte war in einer Außenstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) tätig. Er ist nach wie vor suspendiert.

Prozess Wiener Neustadt
ORF
Am Mittwoch fand der Prozessauftakt statt

Prozess für 16 Tage anberaumt

51 Angeklagte, 51 Verteidiger und vier Dolmetscher: Alleine die Überprüfung der Personalien der Beschuldigten – vorwiegend Kosovo-Albaner, Serben und Ukrainer – dauerte fast zwei Stunden. Dementsprechend voll war es dann im Schwurgerichtsaal am Mittwoch. Deshalb wurde per Videoschaltung die Verhandlung in einen zweiten Saal übertragen.

Aufenthaltstitel verkauft: Prozess gestartet

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Mittwoch ein umfangreicher Prozess mit 51 Beschuldigten gestartet.

Birgit Borns, Vizepräsidentin und Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, sprach schon im Vorfeld des Prozesses gegenüber noe.ORF.at von einer „ziemlichen Herausforderung“. Wegen der vielen Angeklagten sind zunächst 16 Verhandlungstage bis 18. Dezember geplant, auch zwei Zeugen sollen in diesem Zeitraum geladen werden. Dem bislang unbescholtenen Hauptangeklagten droht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.