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Österreichischer Tierschutzverein
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Gericht

Tigerbabys sind am Montag Fall fürs Gericht

Weil sie im August zwei mittlerweile verstorbene Tigerbabys nach Österreich gebracht hat, muss sich eine 34-Jährige am Montag am Landesgericht Korneuburg verantworten. Laut ihrem Anwalt wird sie sich nicht schuldig bekennen.

Gegenstand des Prozesses ist der Transport der Jungtiere und nicht die Haltung durch die Slowakin in einer Privatwohnung in Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha). Bei der Unterbringung der Raubkatzen wurde keine Tierquälerei festgestellt, das entsprechende Verfahren wurde daher eingestellt, sagte Friedrich Köhl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Konkret verantworten muss sich die 34-Jährige am Montag wegen Paragraf 7 Absatz 3 des Artenhandelsgesetzes. Auf dieser Grundlage ist zu bestrafen, wer „lebende Exemplare“ einer geschützten Tierart befördert. Im Fall einer Verurteilung drohen der Frau bis zu zwei Jahre Haft.

Zuständiger Tierarzt auf Urlaub

Die beiden Tigerbabys wurden nach einem Hinweis am 8. August in der Hainburger Wohnung sichergestellt. Die Raubkatzen hatten sich laut Exekutive in der Badewanne unter einer Wärmelampe befunden. Die Slowakin, die eigenen Angaben zufolge in ihrem Heimatland in einer Tiereinrichtung arbeitet, gab an, nicht gewusst zu haben, dass Exoten nicht in Wohnungen gehalten werden dürfen.

Die ursprüngliche Eigentümerin der Raubkatzen, die Besitzerin der privaten Einrichtung „Oase des sibirischen Tigers“ in der Slowakei, erklärte, dass die Babys von ihrer Mutter verstoßen worden wären und sich in einem kritischen Zustand befunden hätten. Da der Tierarzt, mit dem die private Aufzuchtstation normalerweise zusammenarbeitet, auf Urlaub war, sei beschlossen worden, die Tiger in Österreich zu behandeln.

Tigerbabys starben im August

Eine freiwillige Mitarbeiterin – die 34-Jährige – habe die Exoten hierzulande zum Tierarzt gebracht, wo sie unter anderem mit Infusionen versorgt wurden. Weil sie am darauffolgenden Tag erneut zur Behandlung zum Veterinär gebracht hätten werden müssen, habe die Frau die Tigerbabys in einem provisorischem Inkubator mit 36 Grad bei sich in der Wohnung untergebracht. Von dort seien die Tiere durch die Behörden abgeholt worden.

Die Raubkatzen wurden dem Tiergarten Schönbrunn in der Folge zur Pflege übergeben. Nachdem sich ihr Zustand laut Angaben des Zoos plötzlich und unerwartet extrem verschlechtert hatte, starben die Vierbeiner Ende August. Seitens der ursprünglichen Eigentümerin der Tigerbabys wurde danach die Rückgabe der Kadaver und eine finanzielle Entschädigung gefordert. Diesbezügliche Bestrebungen liegen derzeit „auf Eis“, sagte Blaschitz, der auch die Zoo-Besitzerin anwaltlich vertritt, auf APA-Anfrage. „Wir werden den Ausgang des Verfahrens am Montag abwarten.“