Die Staatsanwaltschaft wirft der 44-Jährigen vor, die 64-Jährige im Jänner in ihrer Wohnung mit einem Zimmermannshammer erschlagen und danach einen Wandtresor mit 11.000 Euro geraubt zu haben. Belastet wird die Frau durch mehrere DNA-Spuren, die in der Wohnung und am Opfer gesichert wurden.
Laut Verteidiger hat Beschuldigte Alibi
Die Tatverdächtige ist nicht geständig. Vor dem Haftrichter gab sie lediglich zu, in der Wohnung der Frau gewesen zu sein, wodurch sich die DNA-Spuren erklären ließen. Die Frau habe auch ein Alibi, so der Anwalt der Frau. Außerdem seien weder die Tatwaffe, noch die Beute gefunden worden. Zentraler Punkt in der dreitägigen Verhandlung wird neben der DNA auch das Obduktionsgutachten sein.
Laut diesem erlitt die 64-jährige Pensionistin mit einem Hammer etwa 20 Hiebe gegen den Schädel. Dem Gutachten des Sachverständigen Wolfgang Denk zufolge soll der Hammer „zwei Klauen“ aufgewiesen haben. Die Verletzungen hätten „zum raschen Eintritt des Todes an Atem- und Hirnlähmung“ infolge eines Schädel-Hirn-Traumas geführt. Sollte die 44-Jährige schuldig gesprochen werden, droht ihr eine lebenslange Haftstrafe. Ein Urteil soll am Dienstag in der kommenden Woche fallen.