Wirtschaft

Nach OGH-Urteil: Debatte um Rückzahlungen

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die Preiserhöhungsklausel der EVN für unzulässig erklärt hat, fordern die Konsumentenschützer des VKI nun, dass den Kunden das Geld zurückgezahlt wird. Die EVN weist das zurück. Den Kunden könnten dadurch sogar Kosten entstehen, heißt es.

Die Entscheidung des OGH sorgt für unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), der die Klage im Auftrag des Sozialministeriums geführt hatte, argumentiert man, dass die EVN auf Grundlage einer gesetzwidrigen Klausel Preiserhöhungen durchgeführt habe. Daher sei den Kunden die Differenz zum Betrag vor der Preiserhöhung zurückzuzahlen, heißt es.

Bei der EVN sieht man das anders. Begründet wird das damit, dass der OGH eine Rückzahlung in seinem Urteil nicht festgestellt habe. Außerdem ist man bei der EVN der juristischen Auffassung, dass im Falle einer Rückabwicklung für die Kunden sogar – wenngleich geringe – Kosten entstehen könnten.

Laut EVN wurden Preise mehrfach gesenkt

Laut EVN-Pressesprecher Stefan Zach habe der Energieanbieter die Preise in den vergangenen Jahren mehrfach gesenkt, während es nur einmal zu einer Preiserhöhung kam. Würde man nun aufgrund der unzulässigen Klausel die Preiserhöhung rückabwickeln, so müsste das auch für die Preissenkungen gelten, so Zach. Das könne weder im Interesse der EVN noch im Interesse des VKI oder der Kunden sein.

Die beanstandete Klausel wurde laut EVN bereits zu Jahresanfang geändert. Seither wird in der Preiserhöhungsklausel Bezug auf die Inflation sowie auf die Energiepreisindizes ÖSPI und ÖGPI genommen.