Politik

Hundehaltegesetz soll „repariert“ werden

Nach Kritik an der im Landtag beschlossenen Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes plant die ÖVP eine Klarstellung. Konkret soll festgehalten werden, dass an Orten wie Gaststätten erst ab 150 Personen eine Leinen- und Beißkorbpflicht besteht.

Die ÖVP wird den Antrag einbringen, die „authentische Interpretation“ soll in der nächsten Landtagssitzung am 21. November beschlossen werden. Bei weniger als 150 Personen, etwa in Gaststätten oder Schwimmbädern, soll künftig zwischen Leine und Beißkorb gewählt werden können. Ausnahmen gelten laut Gesetz für sogenannte Handtaschenhunde, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden, sowie für Hunde, für die wegen einer Erkrankung der Atemwege das Tragen eines Maulkorbs nicht zumutbar ist. Listenhunde müssen sowohl Leine als auch Beißkorb tragen, hieß es.

Die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes war am 24. Oktober einstimmig im Landtag beschlossen worden – mehr dazu in Hunde müssen künftig öfter Beißkorb tragen (noe.orf.at; 24.10.19). Dennoch kam zuletzt Kritik von der Grünen Landespartei und dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband NÖ sowie von der Tierschutzorganisation „Animal Spirit“ und dem Österreichischen Hundehalterverband. Bemängelt wurde vor allem die Leinen- und Beißkorbpflicht in Gaststätten.