Sarg Leiche Obduktion Toter
APA/Barbara Gindl
APA/Barbara Gindl
POLITIK

Totenbeschau: Land will mehr Ärzte zulassen

In Niederösterreich gibt es immer weniger Ärzte, die eine sogenannte Totenbeschau durchführen wollen. Um dem entgegenzuwirken, plant die Landesregierung eine gesetzliche Änderung. Demnach sollen künftig mehr Ärzte befähigt sein, die Ursache eines natürlichen Todes festzustellen.

Für immer mehr Gemeinden häufen sich die Probleme bei der Totenbeschau. Erst im September mussten Angehörige im Waldviertel knapp 24 Stunden neben dem Verstorbenen auf einen Arzt warten. Denn erst nach einer offiziellen Totenbeschau, also der Feststellung der Todesursache, darf der Leichnam von einem Bestatter abgeholt werden. Diese Totenbeschau dürfen derzeit nur Allgemeinmediziner und Pathologen durchführen, Bereitschaften etwa am Wochenende gibt es nicht. Dazu kommt, dass die Honorare seit Jahren nicht erhöht wurden.

Gesetzesnovelle soll Ärztemangel beheben

Die Landesregierung will noch heuer mit einer Gesetzesänderung Abhilfe schaffen. Laut der zuständigen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) soll künftig jeder niedergelassene Arzt, der eine zusätzliche Fortbildung absolviert, eine Totenbeschau durchführen dürfen. Außerdem soll jener Arzt, der den Tod feststellt, auch berechtigt sein, den Leichnam für den Abtransport freizugeben. Die Totenbeschau und die Ausstellung des Totenscheines muss damit nicht mehr vor Ort stattfinden, sondern kann auch erst später beim Bestatter durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine natürliche Todesursache handelt.

Außerdem sollen die Honorare zum Teil mehr als verdoppelt werden. Sie werden künftig je nach Tageszeit gestaffelt, so soll etwa ein Arzt für eine Totenbeschau am Wochenende künftig bis zu 230 Euro bekommen. Derzeit liegt das Honorar durchschnittlich bei 68 Euro. Die Gesetzesnovelle soll noch heuer im Landtag beschlossen werden, das Gesetz dann ab 1. Jänner 2020 gelten.