Martin Huber
APA/FPÖ NIEDERÖSTERREICH
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Chronik

Staatsanwaltschaft will Auslieferung Hubers

Die Staatsanwaltschaft St.Pölten hat die Auslieferung des Ex-Klubobmanns der FPÖ NÖ, Martin Huber, beantragt. Wenn der Landtag dieser zustimmt, könnten Ermittlungen gegen den Politiker beginnen. Es geht um den Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.

Vor fünf Jahren gratulierte Huber am 20. April, also dem Geburtstag Adolf Hitlers, auf Facebook all jenen, die an diesem Tag Geburtstag haben. Die Geburtstagswünsche wurden im September medial bekannt und hatten Konsequenzen: Huber wurde von FPÖ-Parteichef Norbert Hofer suspendiert und sitzt seitdem als „wilder Abgeordneter“ im niederösterreichischen Landtag. Er genießt also weiterhin Immunität.

Huber soll Auslieferung zugestimmt haben

Die Staatsanwaltschaft beantragte jetzt aber die Auslieferung Hubers durch den Landtag wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Die Behörden wurden laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten aktiv, nachdem eine Anzeige vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingelangt sei.

In der Landtagsdirektion hieß es am Mittwoch gegenüber noe.ORF.at, dass Huber über den Auslieferungsantrag bereits informiert wurde und diesem freiwillig zugestimmt habe. Sobald diese Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft schriftlich einlangt, könne diese dann Ermittlungen gegen Huber aufnehmen.