Die Staatsanwaltschaft Korneuburg habe Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung gestellt, bestätigte Sprecher Friedrich Köhl am Montag einen „Heute“-Bericht. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Laut Anklage sind der Frau, die das Gespann mit einem Elektrofahrrad auf der B19 lenkte, vor allem drei Regelverstöße anzulasten: Die Kinder trugen keinen Helm, der Anhänger hatte keine oder nur unzureichende Lichter sowie keine Rückstrahler und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahne mit Wimpel am Anhänger fehlte.
Das Gespann wurde am Abend des 4. August vom Pkw eines 60-Jährigen erfasst. Die beiden Mädchen im Alter von einem und vier Jahren im Anhänger kamen ums Leben. Der Wiener Lenker muss sich zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil die Mutter verletzt wurde.
Autofahrer blieb bei Unfall unverletzt
Die Frau wurde mit Verletzungen ins Landesklinikum Tulln eingeliefert. Der Autofahrer aus Wien und seine Ehefrau blieben bei der folgenschweren Karambolage unverletzt. Der 60-Jährige gab laut Polizei an, nach dem Anprall zunächst an einen Wildunfall geglaubt zu haben.
Nach dem Unfall in Hausleiten waren Diskussionen entbrannt. Die Radlobby kritisierte, dass bei der Erneuerung der B19 im vergangenen Jahr kein Begleitradweg errichtet wurde. Vom Straßendienst hieß es, dass bei der Sanierung einer Landesstraße nicht automatisch auch ein Radweg angelegt werde.