Unsicherheit bei Wirten wegen Rauchen auf Freiflächen
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Chronik

Unklare Gesetze bei Rauchen auf Freiflächen

Seit gut zwei Wochen ist das Rauchen in der Gastronomie verboten – außer auf Freiflächen. Wirtinnen und Wirte kritisieren, dass nicht klar sei, was darunter genau zu verstehen ist. Sie wollen Rechtssicherheit, damit ihre Gäste beim Rauchen nicht im sprichwörtlichen Regen stehen müssen.

Die Gasthausbetreiberinnen und -betreiber wollen die Freiflächen in den meisten Fällen so gestalten, dass Gäste draußen rauchen können und sie gleichzeitig das Nichtraucherschutzgesetz erfüllen. Von der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) heißt es dazu, dass hunderte Betriebe Anfragen stellten, man diese aber nicht rechtsverbindlich beantworten könne. Dabei geht es in den meisten Fällen um einen Vorsprung oder eine Art „Schirmbar“, die Raucherinnen und Raucher vor dem Regen schützen sollen.

So etwa bei einer Tankstelle mit Cafe-Restaurant in Grafenwörth (Bezirk Tulln). Ob die Schirmbar rechtlich der „Freifläche“ entspricht, ist nicht geklärt: „Wir standen vor dem Problem: Was machen wir jetzt? Es wird kalt, es wird nass. Wir müssen mit unseren Rauchern nach draußen. Recht viel Platz haben wir nicht, jetzt haben wir uns als ersten Lösungsweg für eine kleine Schirmbar entschieden“, sagt Inhaberin Nina Schützenhofer gegenüber noe.ORF.at.

Unsicherheit bei Wirten wegen Rauchen auf Freiflächen
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Ob die kleine Schirmbar in Grafenwörth rechtlich in Ordnung geht, kann niemand wirklich beantworten

In Bad Erlach (Bezirk Wiener Neustadt) ist eine Schirmbar bereits seit mehr als einem Jahr rauchfrei, für die Raucher fand man damals eine Gondel als Lösung. Bis zum 31. Oktober war das gültig, seit dem 1. November – seit das neue Nichtraucherschutzgesetz gilt – ist auch hier in der Gondel das Rauchen verboten: „Das Rauchen in der Gondel würde den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen vielleicht nicht entsprechen. Es gibt keine Rechtssicherheit“, sagt Geschäftsführer Dieter Besta.

So wie in Grafenwörth und Bad Erlach geht es laut Wirtschaftskammer hunderten Gastronomen, die sich an die WKNÖ gewendet haben. Spartenobmann Mario Pulker erzählt von skurrilen Widersprüchen: „Wir haben jetzt das Problem von zwei Bezirkshauptmannschaften. Eine von ihnen sagt, dieses Zelt muss zwei Seiten offen haben, dann ist es okay. Die andere Bezirkshauptmannschaft sagt, es genügt, wenn eine Seite des Zeltes offen ist.“ Schuld sei ein schwammiger Gesetzestext, der Rauchen auf der Freifläche, wo nicht konsumiert oder bewirtet wird, erlaubt.

Unsicherheit bei Wirten wegen Rauchen auf Freiflächen
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In der Gondel in Bad Erlach wurde bis zum 31. Oktober noch gesetzeskonform geraucht

Vorgaben für Rauchen auf Freiflächen sollen kommen

Pulker fordert Rechtssicherheit – auch für die Frage, wer für lärmende Gäste vor der Tür verantwortlich ist: „Das kann nicht der Gastwirt sein. Da muss man auf das Verursacherprinzip zurückgreifen. Wenn es draußen Probleme gibt, sind die Gäste nicht dem Betrieb zuzuordnen. Da muss die Polizei oder die Behörde schauen, wer der Verursacher des Lärms ist, und muss dann gegen ihn einschreiten“, so Pulker.

Das Gesundheitsministerium kündigt an, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ministerien sowie den Bezirksverwaltungsbehörden konkrete Vorgaben erarbeiten zu wollen, unter denen das Rauchen auf Freiflächen gestattet werden soll. Vorerst verweist man darauf, dass die derzeit öffentlich diskutierten Beispiele von Fall zu Fall betrachtet werden müssen. Gastronomen und Branchenvertreter hoffen auf eine eindeutige Kärung spätestens bis zum Monatsende, denn viele Wirte haben in Übergangslösungen wie Schirmbars bereits wieder Geld investiert.