Flugfeld-Kaserne Wiener Neustadt
Bundesheer/Wimplinger
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Chronik

Toter Soldat: Hundezwinger nicht defekt

Im Fall des Soldaten, der in der Flugfeld-Kaserne in Wiener Neustadt durch Hundebisse getötet wurde, haben Untersuchungen ergeben, dass die Hundezwingeranlage keine technischen Mängel hatte. Die beiden Belgischen Schäferhunde sind weiter in Quarantäne.

Neben den polizeilichen Ermittlungen wurde auch eine Kommission des Bundesheeres eingesetzt, die aus einem Leiter, einem rechtskundigen Organ, einem Veterinärmediziner, einem Arzt und einem Experten des Militärhundezentrums besteht, teilte Oberst Michael Bauer vom Bundesministerium für Landesverteidigung gegenüber der APA mit.

Aufgabe dieser Einrichtung sei es, die Erhebungsarbeit der Ermittlungsbehörden zu unterstützen und alle mit dem Vorfall zusammenhängenden Sachverhalte zu untersuchen. Anlassbezogen werden zusätzliche Experten beigezogen, informierte das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage.

Zehntägige Quarantäne angeordnet

Zudem wurde in Vormittagsstunden des 14. November – unmittelbar nach dem Fund des 31-Jährigen – ein Lokalaugenschein durchgeführt, bei dem der technische Zustand der Hundezwingeranlage geprüft wurde. Wie das Ministerium in einer Aussendung berichtete, wurden dabei keine Mängel festgestellt.

Die zuständige Amtsveterinärärztin, welche von der Untersuchungskommission hinzugezogen wurde, verfügte nach dem Check der beiden Belgischen Schäferhunde (Malinois) eine zehntägige Quarantäne. Die Tiere sind derzeit sicher verwahrt und werden von zwei Militärhundeführern betreut. Als Sicherheitsmaßnahme wurde angeordnet, dass die Fütterung immer von zwei Personen durchgeführt werden muss.

„Lückenlose Aufklärung“ als Ziel

Weiters laufen die Befragungen aller Personen, die bisher mit den Hunden zusammengearbeitet haben, und es werden alle Dokumente zu ihrer Auswahl und Ausbildung geprüft. Ziel der Kommission ist „die lückenlose Aufklärung des Vorfalls, damit alle Maßnahmen getroffen werden können, um derartige Vorfälle zukünftig vermeiden zu können“.

Der Rechtsanwalt der Familie des getöteten Hundeführers meldete sich mittlerweile auch zu Wort. Der Advokat, der von den Eltern und der Schwester des Verstorbenen beauftragt wurde, bat in einer schriftlichen Mitteilung die Medien darum, „Diskretion zu wahren und die Privatsphäre seiner Mandanten zu achten“. In der Causa solle ausschließlich mit ihm Kontakt aufgenommen werden. In dem Schreiben hieß es weiter, dass die Familie ein „ehrliches und lückenlos transparent geführtes Ermittlungsverfahren“ wünsche. Jeder noch so „unbedeutende Beweis“ solle aufgenommen, „jede Spur verfolgt und allenfalls fehlende Kontroll- und Überwachungsmechanismen aufgedeckt werden“.