Helga Krismer (Die Grünen) im Jänner 2018 anl. einer Fernseh-Pressestunde des ORF im Landesstudio Niederösterreich in St. Pölten
APA/GEORG HOCHMUTH
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Chronik

Novomatic-Klage gegen Krismer abgewiesen

Das Landesgericht St. Pölten hat ein Klagsbegehren der Novomatic gegen Helga Krismer, Landessprecherin der niederösterreichischen Grünen, abgewiesen. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, teilte die Politikerin am Dienstag mit.

Anlass für einen Prozess waren Aussagen Krismers in Zusammenhang mit „Leisure, Entertainment and Gaming Business Management“ an der Donau-Uni Krems, wonach der Glücksspielkonzern Mitarbeiter über den Lehrgang auf Kosten der Steuerzahler schulen lasse. Die Verhandlung am 18. Oktober war nach wenigen Minuten zu Ende.

Das Urteil erging laut der Politikerin per 22. November schriftlich. Krismer war auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufes geklagt worden. Streitwert: 35.000 Euro.

Weitere Klage von Novomatic

Indes sieht sich die Landessprecherin der Grünen mit einer weiteren Klage von Novomatic konfrontiert, wie sie am Dienstag zudem mitteilte. Anlass seien Aussagen wie „Kunst und Kultur in Niederösterreich ist nicht kaufbar, um das Image eines Glücksspielkonzerns aufrecht zu polieren. Daher … überlegen, ob Geld, das mit Spielsucht erwirtschaftet wurde, ins Profil des Kultur- und Sportlandes passt.“ Und weiter: „Ein Unternehmen, das … zur Ehre kam im sogenannten Ibiza-Video durch die Aussage des Ex-Vizekanzlers Strache ‚Novomatic zahlt alle‘, passt nicht nach Niederösterreich.“

Krismer ist bekannt dafür, sich „nicht mundtot machen“ lassen zu wollen. „Ich bin für mehr Spielerschutz und gegen das Automatenglücksspiel“, unterstrich sie am Dienstag.

„Kreditschädigende Äußerungen nicht zu akzeptieren“

In einer Reaktion von Novomatic hieß es am Dienstag gegenüber noe.ORF.at, dass es dem Glücksspielkonzern darum gehe, „insbesondere bewusst kreditschädigende Äußerungen nicht stillschweigend zu akzeptieren. Dazu zählen die beiden genannten Fälle“. Außerdem hieß es in der Stellungnahme: „Bei dem Verfahren betreffend des Lehrgangs werden wir deshalb selbstverständlich von unserem Recht Gebrauch machen und in die nächste Instanz gehen“, so Novomatic.