Kaserne Flugfeld
Thomas Lenger
Thomas Lenger
Chronik

Hundeattacke: Verdächtiger einvernommen

Nach dem Tod eines 31-jährigen Soldaten durch Bissattacken von zwei Militärhunden auf dem Gelände der Flugfeld-Kaserne in Wr. Neustadt ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen Heeresbediensteten. Es gehe um den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung, heißt es.

„Ein im Betrieb der Kaserne Verantwortlicher“ sei einvernommen worden, bestätigte Markus Bauer von der Staatsanwaltschaft am Dienstag einen Bericht der „Salzburger Nachrichten“ („SN“). Ob der Mann „ein Beschuldigter sein kann, werden die Ermittlungen zeigen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Laut „SN“ hat die Behörde „einen Vorgesetzten des Hundeführers im Visier“. Bauer wies darauf hin, dass die Kriminalpolizei weiterhin an der Arbeit sei. Mit der Untersuchungskommission des Bundesheeres erfolge ein Austausch.

Erich Gemeiner, Rechtsanwalt der Familie des in Wr. Neustadt von den Schäferhunden getöteten 31-jährigen Militärhundeführers, übte unterdessen scharfe Kritik am Bundesheer. Unter Verweis auf Informationen aus den Polizeiakten äußerte Gemeiner gegenüber noe.ORF.at den Verdacht, dass „das System hier komplett versagt hat. Es ist hier klar, dass jemand am Kasernengelände war, der niemandem abgeht. Die Hundeanlage, die grundsätzlich Hunde verwahrt, die vom Waffengesetz als Waffe gelten, werden nicht entsprechend bestreift. Es wird auch nicht kontrolliert. Es gibt keine Überwachungsmaßnahmen. Es ist abgesichert durch einen Baustellenzaun, wo die Hunde ausbrechen können. Die Hunde laufen am Kasernengelände frei herum.“

Anwalt: „System an sich hat versagt“

In seiner Kritik hielt er fest, dass man „manches, was nunmehr bekanntwurde“, schlichtweg nicht mehr „schönreden“ könne. „Ich glaube, das Bundesheer hat Glück, dass die Kaserne nicht voll besetzt war, sonst hätte es möglicherweise mehr Tote gegeben.“ Gemeiner kritisierte auch, dass mit „sogenannten Ergebnissen“ der bundesheerinternen Untersuchungskommission keine wirklich neuen Fakten präsentiert würden. Es würden lediglich „wenige der in meiner Stellungnahme zuvor bereits enthaltenen Vorwürfe, Ungereimtheiten und Fragen kommentiert und verharmlost“.

„Diese Art der Transparenz, nämlich ausschließlich zu reagieren anstelle von aktiv zu agieren, ist bedenklich“, hielt der Opferanwalt fest. Der Anwalt äußerte zudem die Hoffnung, dass von ihm bei der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsschritte „für weitere Aufklärung sorgen“. Dazu zählen unter anderem Sachverständigengutachten und ein Lokalaugenschein. Der Jurist unterstrich, dass in dem Fall „höhere Stellen ein fahrlässiges Verhalten zu verantworten“ hätten. Es habe „das System an sich versagt“.

Bei Fehlleistungen soll es Konsequenzen geben

Das Heer und der Anwalt wollten das Gleiche, reagierte Bundesheersprecher Michael Bauer. Zum Vorwurf des Anwalts, dass es keine Überwachungsmaßnahmen beim Hundezwinger gibt und der Tote sehr spät gefunden wurde, sagte Bauer gegenüber noe.ORF.at: „Es hat überhaupt keinen Anlass gegeben nachzuschauen, wo er ist, denn das ist ein üblicher Vorgang. Wie oft passiert es, dass jemand jemanden anruft und er hebt nicht ab und es gibt viele Gründe, warum er nicht abheben kann oder will. Wer denkt an so einen Fall, dass er deshalb nicht abheben kann, weil er schon tot ist.“

Die Untersuchungen seien im Gange, „am Ende wird ein Gesamtergebnis auf dem Tisch liegen, wie es zu dem schrecklichen Unfall gekommen ist und welche Konsequenzen zu ziehen sind“. Letztere werde es selbstverständlich geben, wenn festgestellt werde, dass eine Fehlleistung vorgelegen sei, so Bauer.