Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung gegen den Heeresbediensteten. Verteidiger Christian Stocker nahm seinen Mandanten in Schutz. „Ein Verschulden von wem auch immer sehe ich rundherum nicht“, sagte er. Er rechne damit, dass das Verfahren eingestellt wird, sagte der Anwalt zur Austria Presse Agentur (APA).
Laut Verteidiger Stocker handelt es sich bei dem Mann um den für die beiden Malinois zuständigen Hundeführer. Dieser Mann soll laut „Kurier“ gleichzeitig auch der Besitzer der beiden in den Fall involvierten Tiere sein.
„Keine Anhaltspunkte“ für grob fahrlässige Tötung
Davon, dass sein Mandant in dem Verfahren zum Beschuldigten wird, geht Stocker „in keiner Weise aus“. Er sehe „keine Anhaltspunkte“ für den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, bekräftigte der Anwalt. Der Tod des 31-jährigen Militärhundeführers sei „eine furchtbare, tragische Geschichte“.
Der verdächtige Heeresbedienstete brachte seine Hunde am 13. November im Zwinger der Wiener Neustädter Kaserne unter, weil er sich auf einer Übung befand. Das Einstellen des Privathundes war allerdings nicht seitens des Bundesheeres gedeckt. „Das wäre problemlos genehmigt worden“, so Stocker. Ein Antrag seines Mandanten habe aber „aufgrund der Kurzfristigkeit“ nicht gestellt werden können.
Dafür habe der Verdächtige „einen Verweis vom Kommandanten erhalten“, womit der „disziplinäre Vorwurf erledigt“ sei. Jedenfalls nichts zu tun hätten diese Formalitäten damit, dass zumindest eines der beiden Tiere später den 31-Jährigen Militärhundeführer anfiel und tötete.