Landesgericht und Staatsanwaltschaft St. Pölten
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Greinsfurth: Einspruch gegen Mordanklage

Nachdem die Staatsanwaltschaft St. Pölten im Fall der 52-jährigen im Amstettner Stadtteil Greinsfurth getöteten Frau Mordanklage eingebracht hat, gibt es nun einen Einspruch. Laut dem Verteidiger seien die Ermittlungen unvollständig. Das Oberlandesgericht entscheidet.

Farid Rifaat, der Verteidiger des 39-jährigen Beschuldigten, begründete den Einspruch damit, dass das Ermittlungsverfahren noch unvollständig sei. In der Anklage werden dem deutschen Staatsbürger Mord und schwerer Raub vorgeworfen – mehr dazu in Greinsfurth: Mordanklage gegen 39-Jährigen (noe.ORF.at; 3.12.2019). „Wir sind der Meinung, dass noch Ermittlungsschritte zu setzen sind, die vor der Hauptverhandlung durchzuführen sind“, sagte Rifaat am Donnerstag auf APA-Anfrage. Über den Einspruch entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einer nicht öffentlichen Sitzung.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

An der Verantwortung seines Mandanten habe sich unterdessen nichts geändert, betonte der Jurist – der Deutsche hatte die Vorwürfe von Beginn an bestritten. Das bei ihm gefundene Handy des Opfers will der 39-Jährige von einem Fremden gekauft haben. Dass seine DNA-Spuren an der 52-Jährigen gefunden wurden, erklärte sich der Beschuldigte mit einem Zufall. Er will mit der Frau im Greinsfurther Supermarkt, in dem die Oberösterreicherin tätig gewesen war, bei einem Flaschenregal zusammengestoßen sein.

Die Leiche der Frau wurde am späten Abend des 28. Mai in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City im Stadtteil Greinsfurth entdeckt. Die 52-Jährige dürfte dem Beschuldigten auf dem Weg zu ihrem abgestellten Auto begegnet sein. Der Verdächtige wurde nach rund zweimonatigen Ermittlungen am 29. Juli in Haag (Bezirk Amstetten) festgenommen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Deutsche zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht vor.