Regale voll Pakete
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Wirtschaft

Onlineversand: AK rät zu Vorsicht

Etwa jedes sechste Weihnachtsgeschenk wird mittlerweile im Internet bestellt. Je näher das Fest rückt, desto mehr Kundinnen und Kunden befürchten Liefer- oder Zahlungsschwierigkeiten. Die Arbeiterkammer (AK) rät auf die Seriosität von Webshops zu achten.

Die Lager von Post- und Paketdiensten sind so voll wie zu keinem anderen Zeitpunkt des Jahres. Laut Monika Wolfsberger, Filialleiterin der Postfiliale am Bahnhof St. Pölten sei in der Landeshauptstadt vor Weihnachten heuer eine Rekordsumme an Paketen abzuarbeiten, die Regale im Lager bis auf den letzten Platz gefüllt: „Es sind wirklich sehr viele Pakete in diesem Jahr – so viele wie heuer hatten wir überhaupt noch nie.“

Immer mehr Menschen bestellen Weihnachtsgeschenke im Internet. Onlinebestellungen sind einfach von zu Hause abzuwickeln und unabhängig von Zeit und Ort, bergen jedoch auch gewisse Risiken. Viele Onlinehändler versprechen auch knapp vor Weihnachten noch garantierte Lieferungen rechtzeitig bis zum Heiligen Abend. In den letzten 14 Tagen vor Weihnachten sorgen sich jedoch immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten, ob die bestellte Ware tatsächlich pünktlich geliefert wird – erst recht, wenn eventuell schon Geld dafür gezahlt wurde.

Postmitarbeiter im Paketelager
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Zu keinem Zeitpunkt des Jahres ist in den Post- und Paketdiensten so viel zu tun wie zur Weihnachtszeit

Innerhalb der EU Rücksenderecht innerhalb von 14 Tagen

In der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer häufen sich in den Wochen vor und unmittelbar nach Weihnachten Anfragen zu Schwierigkeiten mit Internetbestellungen, erzählt Sandra Nowak von der Arbeiterkammer Niederösterreich. Den meisten Angaben von Händlerinnen und Händlern könne man ihr zufolge Glaube schenken: „Wenn eine garantierte Lieferzeit angegeben ist, dann kann ich als Kundin oder Kunde davon ausgehen, dass der Artikel auch tatsächlich an diesem garantierten Tag geliefert wird. Wenn dem nicht so ist, dann hat das Unternehmen den Vertrag nicht eingehalten, sodass der Vertrag hinfällig wird.“ Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden die Ware retournieren und ihr Geld zurückverlangen können.

Laut Nowak sei ein Rücktritt von der Bestellung in den meisten Fällen relativ problemlos möglich. Vor allem dann, wenn die Ware keinen allzu langen Weg zurücklegen musste. „Die Möglichkeit des 14-tägigen Rücktrittsrechtes bei Onlinebestellungen gilt nur innerhalb der EU. Innerhalb der Europäischen Union habe ich aber bei jeder Internetbestellung das Recht, die Ware zurückzuschicken und mein Geld zurückzubekommen.“

Seriosität mit E-Commerce-Gütezeichen überprüfen

E-Commerce-Gütezeichen
Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen

In vielen Fällen würden Unternehmen besonders rund um Weihnachten die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsregelung von 14 Tagen ab Erhalt der Ware aber sogar auf bis zu 30 Tage ausweiten. Ausgenommen von jedem Rücktrittsrecht sind allerdings sogenannte Freizeitdienstleistungen wie beispielsweise Konzertkarten, Thermen- oder Hotelgutscheine sowie Produkte, deren Siegel beschädigt wurden wie etwa geöffnete CDs oder DVDs.

In jedem Fall empfiehlt die Konsumentenberaterin, die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Onlinehändlers vor der Bestellung zu lesen. Vertrauen könne man als Konsumentin oder Konsument außerdem auf Unternehmen, die das österreichische E-Commerce-Gütezeichen tragen. Um Missbrauch zu verhindern, reicht ein kleiner Test vor Abschluss der Bestellung. Wenn man im Webshop das Symbol des zertifizierten Gütezeichens anklickt und sich im Internetbrowser in Folge die Webseite des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens öffnet, könne man auf die Seriosität des Onlinehändlers vertrauen, so Nowak.

Ware wenn möglich nicht im Voraus bezahlen

Als sichere Zahlungsmethode empfiehlt Nowak, nicht im Voraus zu bezahlen, sondern erst nach Erhalt der Ware. Weil das aber nicht in allen Fällen möglich sei und manche Onlinekäufe ausschließlich mit Kreditkarte getätigt werden können, empfiehlt es sich laut Angaben der AK-Konsumentenberaterin umso mehr, auf die entsprechende Zertifizierung zu achten – denn dann drohe schlimmstenfalls maximal eine verspätete Lieferung nach Weihnachten. Aber zumindest das für die Ware bereits abgebuchte Geld könne man sorglos zurückverlangen. Den bürokratischen Aufwand dafür können man sich aber sparen, wenn man entweder nach Erhalt der Ware bezahlt oder im Einzelhandel auf Geschenkesuche geht.