Haus in Weikendorf
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Chronik

Gericht für den Zuzug muslimischer Familie

Rund um den Hauskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) gibt es nun eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes. Dieses hat die Beschwerde der Gemeinde gegen den geplanten Zuzug abgeschmettert. Für die Ablehnung gebe es keine rechtliche Grundlage.

Die Familie aus Palästina darf in das Haus in der Ortschaft Dörfles, die zur Gemeinde Weikendorf gehört, einziehen – das entschied nun, wie schon zuvor die Niederösterreichische Grundverkehrsbehörde, das Landesverwaltungsgericht, so eine Bericht im „Kurier“. Endgültig ist diese Entscheidung aber noch nicht, denn die Gemeinde hat nun die Möglichkeit vor ein Höchstgericht, den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof, zu ziehen.

Gemeinde will bis zur letzten Instanz kämpfen

Die Familie kaufte das Haus bereits im März. Seitdem versucht die Gemeinde mit allen Mitteln zu verhindern, dass die Familie auch einzieht. Sogar im Gemeinderat wurde beschlossen, die Causa bis zur letzten Instanz durchzukämpfen.

Die Kulturen seien zu unterschiedlich und daher wolle man nicht, dass die Familie im Ort wohne. In der ersten Erklärung an die Grundverkehrskommission hatte der Bürgermeister festgehalten: „Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“. Das ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben.