Eine Patientin hält sich an einem Haltegriff fest
APA/Barbara Gindl
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Soziales

Pflegegeld wird nun jährlich erhöht

Das Jahr 2020 bringt im Pflegesektor einige Neuerungen. Am 1. Jänner wurde das Pflegegeld angehoben – und das nicht nur einmalig, sondern in der Folge jährlich und das in allen sieben Stufen. Auch gibt es seit heuer einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.

In der Pflegestufe 1 stehen damit seit 1. Jänner statt bisher 157,30 Euro 160,10 Euro pro Monat zur Verfügung. In Stufe 2 erhöhte sich der Betrag von 290,00 auf 295,20 Euro, in Stufe drei von 451,80 auf 459,90 Euro. Auch in den Stufen darüber stiegen die Beträge: In Stufe 4 von 677,60 auf 689,80 Euro, in Stufe 5 von 920,30 auf 936,90 Euro. In den beiden obersten Stufen 6 und 7 erhöhte sich der Betrag von 1.285,20 auf 1.308,30 bzw. von 1.688,90 auf 1.719,30 pro Monat. Die jährliche Anhebung orientiert sich am sogenannten Pensionsanpassungsfaktor, der im wesentlichen die Inflation abdeckt.

Die Neuerung stellt eine bedeutende Verbesserung dar. Denn seit der Einführung im Jahr 1993 wurde das Pflegegeld erst fünf Mal erhöht. Laut Berechnungen von Experten soll das Pflegegeld in den vergangenen 25 Jahren dadurch rund 35 Prozent an Wert verloren haben.

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz

Neu ist ab 2020 der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Dieser gilt für Arbeitnehmer und zwar für die Dauer von bis zu vier Wochen. Über diese vier Wochen hinaus kann wie bisher mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Der Rechtsanspruch gilt in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern. In kleineren Betrieben ist wie schon bisher eine Vereinbarung notwendig, die Rahmenbedingungen können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Bezahlt wird ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengelds, das beim Sozialministeriumsservice zu beantragen ist. Für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es Kinderzuschläge.