Logo des Arbeitsmarktservice (AMS)
APA/HERBERT PFARRHOFER
APA/HERBERT PFARRHOFER
Wirtschaft

2020: Algorithmus kategorisiert Arbeitslose

Ein Computerprogramm des Arbeitsmarktservice (AMS) legt künftig fest, welche Arbeitslosen das AMS wie stark fördern soll. Der Ende 2018 testweise gestartete Algorithmus wird mit 1. Juli 2020 flächendeckend eingeführt, er soll für die AMS-Mitarbeiter „handlungsleitend“ sein.

Der Algorithmus teilt Arbeitslose aufgrund von Profildaten nach Arbeitsmarktchancen in drei Gruppen ein: Klasse A (rasch vermittelbare Servicekunden), Klasse B (Betreuungskunden mit mittleren Chancen) sowie Klasse C (Beratungskunden, die schwer vermittelbar sind). Von der Einteilung abhängig ist dann, welche AMS-Fördermaßnahmen – etwa Qualifizierungskurse – gewährt werden. Auf- und Abstufungen durch den Berater sind möglich.

Jugendliche unter 18 Jahren fallen beispielsweise automatisch in die Kategorie B, in der das Förderpotenzial am größten ist. In den anderen beiden Gruppen A und C ist das Förderpotenzial niedriger, entweder weil sie ohnehin gute Karten am Arbeitsmarkt haben oder weil sie eben geringe Chancen haben.

Umstrittenes Projekt

Die Kategorisierung ist wegen Fehleranfälligkeit und Kritik von Volksanwaltschaft und Behindertenverbänden umstritten. Der frühere Volksanwalt Günther Kräuter äußerte Bedenken: Es bestehe die Gefahr, dass Vorurteile einzementiert werden. Der Behindertenrat kritisierte, dass der AMS-Algorithmus Menschen mit Behinderung automatisch in die am wenigsten förderwürdige Gruppe einstufe. Das AMS betonte, dass Behinderte unabhängig von der Beurteilung vollen Zugang zu allen Arbeitsmarktförderungen haben, weil das AMS die politische Vorgabe habe, diese Personengruppe 2020 zu unterstützen.