Wer bei Schulungen tageweise unentschuldigt fehlt, etwa weil er oder sie vergessen hat, einen Arzttermin zu melden, muss damit rechnen, dass das Arbeitslosengeld vorübergehend gestrichen wird. Sobald der Grund für das Fernbleiben aufgeklärt wird, wird der Bezug fortgesetzt. Das betraf im Vorjahr 4.730 Menschen in Niederösterreich.
Schwerer wiegt es, wenn die Arbeitssuchenden kein Interesse daran zeigen, einen Job zu ergattern – also etwa Vorstellungsgespräche vereiteln, sich für offene Stellen nicht bewerben oder Schulungsmaßnahmen verweigern. Dann wird das Geld zunächst für sechs und dann für acht Wochen gestrichen. Das war im Vorjahr 6.524 Mal der Fall. Im schlimmsten Fall verfällt der weitere Anspruch auf Arbeitslosengeld zur Gänze – diese Maßnahme musste das AMS Niederösterreich im Vorjahr 150 Mal vollziehen.